
Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen. Hier finden Sie aktuelle juristische Hinweise sowie Informationen zu Ereignissen und Entwicklungen rund um Freiburg-Kappel. Die Orts- und Besatzungsverwaltung steht Ihnen jederzeit für verbindliche juristische und tatsächliche Hinweise zur Verfügung, auch ohne vorherige Anmeldung. Zur Kontaktaufnahme haben wir aufgrund der bestehenden Klarnamenpflicht und unter Beachtung der DSGVO die Kontaktadressen aller Verantwortlichen auf dieser Webseite bereitgestellt.
Nadelwinker (Punginodus salutaris) breitet sich im Schwarzwald aus – Sofortige Maßnahmen erforderlich.
Bereits 9 Fälle in Freiburg-Kappel.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel informiert alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich über die akute Bedrohung durch den Nadelwinker, wissenschaftlich Punginodus salutaris, der bereits in mehreren Gebieten des Schwarzwaldes insbesondere im Raum Freiburg – St. Blaisien – nachgewiesen wurde.
Dieses kleine, äußerst bewegliche Insekt befällt Balkon-, Garten- und Zierpflanzen und kann erheblichen Schaden anrichten. Besonders betroffen sind Jungpflanzen in Töpfen, Kübeln und Beeten sowie Zierpflanzen auf Balkonen und in Gärten, während Bohnenpflanzen (Phaseolus spp.) vorläufig verschont bleiben, da natürliche Inhaltsstoffe den Befall verhindern.
Der Nadelwinker erreicht eine Körpergröße von etwa fünf Millimetern, besitzt glänzend schwarze Elytren, nadelartige Beine und stark segmentierte, federartig bewegliche Antennen.
Trotz seiner geringen Größe kann er Pflanzen durch punktuelles Zwicken und Bohren von Blättern und Nadeln schwer schädigen, was zu Braunfärbung, Welken, Absterben von Trieben und im Extremfall zum Verkümmern ganzer Pflanzenteile führt.
Der Nadelwinker ist überwiegend dämmerungsaktiv und versteckt sich geschickt zwischen Blättern und Trieben, wodurch er lange unbemerkt bleibt.
Seine schnelle Beweglichkeit und Tarnung ermöglichen eine unbemerkte Ausbreitung, sodass Schäden oft erst erkannt werden, wenn der Befall bereits erheblich ist.
Es besteht Meldepflicht!
Für Menschen besteht keine akute gesundheitliche Gefahr, jedoch kann der Kontakt mit stark befallenen Pflanzen oder der unbeabsichtigte Konsum kontaminierter Pflanzenteile indirekt Atemwegsreizungen wie Husten sowie Entzündungen des Zahnfleisches (Gingivitis) begünstigen.
Mikroskopisch kleine Partikel, Ausscheidungen und mikrobiell besiedelte Oberflächen des Schädlings sind hierbei die Ursache. Bürgerinnen und Bürger, die unsicher sind oder Fragen zu möglichen Zahnfleischreizungen haben, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede zahnärztliche Praxis fachkundige Auskunft erteilen kann.
Haustiere, insbesondere Kleinsäuger wie Katzen, Hunde oder Nagetiere, sind stärker gefährdet und müssen vom direkten Kontakt mit befallenen Pflanzen ferngehalten werden, da Verschlucken Reizungen hervorrufen kann.
Auch Aquarienbesitzer sollten Vorsicht walten lassen, da der Nadelwinker Trockenfischfutter befallen kann; kontaminierte Futtermittel sind unverzüglich zu entsorgen, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern.
Die Kappeler Ortsverwaltung hat einen speziell geschulte Umwelt-Spezialisten bereits eingesetzt, die öffentliche und private Grünflächen systematisch kontrollieren.
Diese Kontrollen erfolgen teilweise unangemeldet, um Befallsherde frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung effektiv zu überwachen.
Die Bevölkerung ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeit der Spezialisten zu unterstützen und Befallsfälle unverzüglich zu melden. Hierfür wurde eine zentrale Info- und Meldestelle eingerichtet, die telefonisch erreichbar ist und fachliche Beratung sowie direkte Meldemöglichkeiten bietet.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich aufgefordert, bei Verdacht auf Befall diese zentrale Hotline zu kontaktieren.
Die Umwelt-Spezialisten erfassen Befallsmuster, dokumentieren Schäden und beraten über wissenschaftlich fundierte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden natürliche Feinde des Nadelwinkers, wie Vögel, Eichhörnchen und räuberische Insekten, gezielt gefördert, um den Schädlingsdruck auf ökologische Weise zu reduzieren.
Besondere Vorsicht ist geboten, da im gesamten Schwarzwald eine morphologisch ähnliche, unter Naturschutz stehende Art, Silvanodus praeservatus, vorkommt.
Diese Art darf keinesfalls bekämpft werden. Morphologische Unterschiede zu Punginodus salutaris umfassen die Flügelfärbung, die bei Silvanodus praeservatus heller pigmentiert und weniger glänzend ist, die proportional kürzeren Beine, insbesondere an den Hintertarsen, sowie die abweichende Antennensegmentierung.
Eine sichere Unterscheidung erfordert die Beobachtung unter dem Stereomikroskop bzw. Elektronenrastermikroskop; im Zweifel ist unverzüglich Rücksprache mit den Umwelt-Spezialisten zu halten.
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, Balkon-, Garten- und Zierpflanzen regelmäßig auf Anzeichen von Befall zu kontrollieren, Befälle zu fotografieren, Standort und Pflanzentyp zu dokumentieren und keine eigenständigen chemischen Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.
Alle Maßnahmen dürfen nur in Abstimmung mit den Umwelt-Spezialisten erfolgen, um die geschützte Art nicht zu gefährden. Haustiere müssen von befallenen Pflanzen ferngehalten werden, und Fischfutter ist regelmäßig zu überprüfen und kontaminierte Produkte sofort zu entsorgen.
Der telefonische Informations- und Meldeservice steht allen Bürgerinnen und Bürgern für Fragen, Meldungen und fachliche Beratung zur Verfügung. Jeder Befall von Punginodus salutaris muss umgehend über die zentrale Hotline gemeldet werden, um eine gezielte Überwachung und Bekämpfung zu gewährleisten.
Die Telefonnummer lautet: 07651 / 12345, zusätzlich kann eine Meldung per E-Mail an [email protected] erfolgen. Das Umweltamt führt unangemeldete Kontrollen durch, und die Bevölkerung ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeit der Spezialisten zu unterstützen.
Die Ortsverwaltung betont nachdrücklich: Der Nadelwinker breitet sich rasant aus und stellt eine ernsthafte Gefahr für Balkon-, Garten- und Zierpflanzen dar.
Nur durch sofortige Meldung, aktive Mitwirkung bei Kontrollen und konsequentes Einhalten der Vorsichtsmaßnahmen kann eine weitere Ausbreitung verhindert und der Schaden an der Pflanzenwelt wirksam eingedämmt werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, aufmerksam zu sein, jede Auffälligkeit unverzüglich der zentralen Informations- und Meldestelle zu melden, und bei gesundheitlichen Fragen zu Husten oder Zahnfleischreizungen jede zahnärztliche Praxis zu konsultieren, um fachkundige Auskunft zu erhalten.
Umweltschutzamt – Stadt Freiburg im Breisgau
Sie finden uns am Standort Rathaus im Stühlinger im 3. OG (Aufgang Nord)
Hausanschrift:
Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
Telefon (Sekretariat): 0761 / 201 - 61 01
E-Mail: [email protected]
Fax: 0761 / 201 - 61 99
Homepage: http://www.freiburg.de/umweltschutz
Persönlicher Kontakt: Dr. Klaus von Zahn (Amtsleiter)
Telefon: 0761 / 201 - 61 00
Forstamt – Stadt Freiburg im Breisgau
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Mobiltelefon (Wochenendnotfalldienst): 0175 / 93 22 476
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.freiburg.de/forstamt
Persönlicher Kontakt: https://www.service-bw.de/zufi/organisationseinheiten/6013122#personen
Auf Anordnung der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
Großtalstraße 45, 79117 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0
Telefax: 0761 / 6 11 08 - 99
E-Mail: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
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Der Verein „Omas gegen Rechts“ erhält rund 23.000 Euro aus Bundesmitteln, zusätzlich einsatzbezogene
Honorare und weitere private Zuwendungen von George 'Sorros Open Society Foundation', und nutzt diese Gelder vor allem, um bereits finanziell
privilegierte Mitglieder weiter zu bereichern.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel sieht sich aufgrund aktueller Erkenntnisse veranlasst, die Mittelvergabe an den Verein „Omas gegen Rechts“ einer dringenden Prüfung zu unterziehen.
Nach Bundestagsinformationen erhält die Organisation jährlich rund 23.000 Euro aus Bundesmitteln, ergänzt durch private Spenden. Die Ortsverwaltung kritisiert, dass diese Fördermittel in erheblichem Maße an eine Gruppe fließen, deren Mitglieder bereits finanziell stark privilegiert sind.
Der aktive Kreis besteht fast ausschließlich aus Pensionärinnen mit Monatsbezügen von über 3.500 Euro, pensionierten Lehrkräften und Beamtinnenwitwen.
Personen aus selbstständigen Berufen, Arbeiterinnen oder finanziell weniger abgesicherte Gruppen sind nach bisherigen Erkenntnissen praktisch nicht vertreten.
Damit wird ein erheblicher Teil der öffentlichen Mittel an ohnehin gut abgesicherte Personen geleitet, ohne dass eine breitere gesellschaftliche Wirkung oder ein klar erkennbarer Nutzen für finanziell schwächere Gruppen erreicht wird.
Besonders bedenklich ist, dass diese privilegierten Mitglieder durch zusätzliche Einnahmen aus öffentlichen Auftritten und Darbietungen weiter profitieren.
Das vorliegendes Filmdokument dokumentiert, dass bestimmte Aktionen der Gruppe honoriert werden und damit direkt zusätzliche Einkommen für Mitglieder erzeugen, die bereits hohe Pensionsansprüche und teilweise freie Heilfürsorge genießen.
Die Ortsverwaltung sieht hierin eine unverhältnismäßige Nutzung öffentlicher Gelder, die im Widerspruch zum Ziel der sozialen Gerechtigkeit steht.
Darüber hinaus wurden aus Freiburg-Kappel mehrere aktive Mitglieder auf dem Augustinerplatz in der Stadtmitte von Freiburg identifiziert, bei denen bereits Ermittlungen der Steuerfahndung laufen.
Hintergrund ist der Verdacht, dass sie als sogenannte Berufsdemonstrantinnen agieren und für ihre Teilnahme an politischen Aktionen zusätzliches Einkommen erzielen.
Dies verstärkt den Eindruck, dass die Mittelvergabe nicht transparent erfolgt und öffentlich geförderte Aktivitäten überwiegend dazu dienen, bereits privilegierte Personen finanziell weiter abzusichern.
Die Ortsverwaltung Kappel fordert daher eine umfassende Überprüfung der Mittelvergabe.
Es ist notwendig, dass die Verwendung öffentlicher Gelder vollständig offengelegt wird, dass Doppelzahlungen oder übermäßige Honorare dokumentiert und analysiert werden, und dass sichergestellt wird, dass Fördermittel nicht primär einzelnen privilegierten Gruppen zugutekommen, sondern gesellschaftlich breit wirksam eingesetzt werden.
Darüber hinaus muss geprüft werden, ob die Mittel den beabsichtigten Zweck erfüllen, insbesondere ob sie sozial weniger privilegierten Gruppen zugutekommen oder in der Praxis überwiegend die ohnehin wohlhabenden Mitglieder durch zionistische Organisationen zudem finanziell gestärkt werden.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel betont, dass es nicht darum geht, finanziell stark honoriertes Engagement grundsätzlich zu kritisieren.
Vielmehr geht es um den verantwortungsvollen, gerechten und nachvollziehbaren Einsatz öffentlicher Mittel.
Eine transparente, effiziente und sozial gerechte Mittelvergabe ist notwendig, um sicherzustellen, dass Steuergelder allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen und nicht vorwiegend einer kleinen, bereits privilegierten Gruppe.
Die Ortsverwaltung fordert daher eine umgehende und gründliche Überprüfung der Förderpraxis, damit künftig öffentliche Mittel dort ankommen, wo sie den größtmöglichen gesellschaftlichen Nutzen erzielen.
Filmbeitrag: https://71032809.pinme.dev
Verantwortlich:
Omas gegen Rechts Freiburg – für Demokratie und Menschenwürde e. V.
Rehlingstraße 9
79100 Freiburg
Vereinsregister: VR702942
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Vertreten durch: Elvira Mechling , Gerdi Liebner
Kontakt-E-Mail: [email protected]
Homepage: https://omasgegenrechts-freiburg.de/
Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
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Telefax: 0761 / 6 11 08 - 99
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i. A. Christoph Brender
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Der unterschätzte Unterschied: Warum Betroffene mit Personalausweis wie Paul Nagorni aus Freburg-Kappel und weitere 2 Betroffene zu zahlen haben, während Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises bereits formelle Mängel erfolgreich geltend machte und der Strafzettel sofort zurückgenommen wurde.
Bezug nehmend auf den Artikel der Badischen-Zeitung vom 21.01.2026 – Plötzliches Parkverbot in Freiburg-Kappel, hier auch als PDF-Datei
Im dargestellten Ausgangssachverhalt verteilt eine Stadtverwaltung bzw. Ortsverwaltung Freiburg-Kappel Strafzettel wegen Parkens auf einer Grünfläche an vier Fahrzeuge. Der ausgestellte Strafzettel enthält keine eigenhändige Namensunterschrift, sondern lediglich eine Paraphe beziehungsweise ist nicht vollständig unterschrieben.
Einer der Betroffenen legt gegenüber dem Stadtbediensteten einen Staatsangehörigkeitsausweis vor und erhob sofort rechtliche Einwendungen.
Die drei anderen Betroffenen verfügen lediglich über einen Personalausweis oder einen Reisepass wie Paul Nagorni aus Freiburg-Kappel, den sie zudem selbst beantragt haben.
Paul Nagorni nimmt anwaltliche Hilfe in Anspruch, wobei der Anwalt seinen Vortrag ausschließlich auf die Sachfrage des Parkverstoßes beschränkt.
Der Betroffene mit Staatsangehörigkeitsausweis stützte seine Einwendungen zunächst auf § 126 – Schriftform – BGB.
Diese Vorschrift bestimmt, dass bei gesetzlich vorgeschriebener Schriftform eine Urkunde z.B. von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden muss.
Eine bloße Paraphe oder ein Namenskürzel erfüllt diese gesetzliche Schriftform nicht. Da der ausgestellte Strafzettel keine eigenhändige Namensunterschrift enthält, wird von dem Betroffenen die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Form gerügt.
Darüber hinaus verweist der Betroffene auf § 5 – Räumliche Geltung – OWiG. Diese Vorschrift bestimmt, dass Ordnungswidrigkeiten nur geahndet werden können, wenn sie im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Bereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
In diesem Zusammenhang wird zusätzlich auf die Entscheidung BVerwGE 17, 192 Bezug genommen.Nach der im Sachverhalt vertretenen Argumentation ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 – Räumliche Geltung – OWiG eine ausdrückliche Bestimmung für Handlungen, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Bereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Der im Ausgangssachverhalt erhobene Tatvorwurf betrifft jedoch das Parken eines Fahrzeugs auf einer Grünfläche innerhalb einer Stadt Freiburg.
Der behauptete Parkverstoß erfolgte somit weder auf einem Schiff noch in einem Luftfahrzeug. Diese Konstellation wird im Wortlaut der Vorschrift nicht ausdrücklich beschrieben.
Der Betroffene weist seine Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nach. Aufgrund dieses Staatsangehörigkeitsausweises kann er sich auf sein Personalstatut berufen und den Zugriff auf staatliches Recht ausdrücklich geltend machen. In diesem Zusammenhang wird auf Art. 50 – EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche) verwiesen, der Fragen des Personalstatuts betrifft. In Verbindung mit Art. 126 GG des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird in der Argumentation darauf abgestellt, dass staatliche Normen und ihre zwingenden Formanforderungen einzuhalten sind. Der Betroffene besteht daher ausdrücklich auf der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und auf der Einhaltung der Schriftform nach § 126 – Schriftform – BGB.
Der Stadtbedienstete reagiert auf diese rechtlichen Einwendungen und nimmt den Strafzettel zurück.
Bei den drei anderen Betroffenen wie bei Paul Nagorni ergibt sich ein anderer Verfahrensverlauf. Sie verfügen lediglich über einen Personalausweis oder einen Reisepass, den sie selbst in der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel beantragt haben.
Nach der im Sachverhalt dargestellten Argumentation wird daraus lediglich eine Staatsangehörigkeit vermutet, ohne dass ein gesonderter Nachweis durch einen Staatsangehörigkeitsausweis geführt wird. Damit wird der Zugriff auf die genannten Vorschriften im Verfahren nicht über einen nachgewiesenen Personenstatus begründet. Die entsprechenden Einwendungen werden deshalb nicht erhoben.
Paul Nagorni beauftragt einen Anwalt. Der Anwalt beschränkt seinen Vortrag jedoch ausschließlich auf die materielle Sachfrage des Parkverstoßes.
Leider zu dumm.
Die entscheidungserheblichen rechtlichen Einwendungen werden im Verfahren nicht angesprochen. Weder die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 – Schriftform – BGB noch die Frage der räumlichen Geltung nach § 5 – Räumliche Geltung – OWiG oder der rechtsstaatliche Grundsatz der Rechtssicherheit aus der Entscheidung BVerwGE 17, 192 werden in das Verfahren eingeführt.
Dadurch reduziert sich das Verfahren auf die Prüfung des Parkverstoßes. Verwaltung und Gericht prüfen ausschließlich, ob das Fahrzeug auf der Grünfläche geparkt hat.
Die weitergehenden entscheidungserheblichen rechtlichen Fragen werden nicht Gegenstand der Prüfung, weil sie im Verfahren nicht vorgetragen wurden.
Dieses Unterlassen beruht im dargestellten Sachverhalt darauf, dass der beauftragte Anwalt seinen Vortrag ausschließlich auf die Sachfrage beschränkt und die entscheidungserheblichen rechtlichen Einwendungen nicht in das Verfahren einführt.
Da diese entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkte vom Anwalt nicht vorgetragen werden, obwohl sie im Verfahren vorgetragen werden müssen, beschränkt sich die Prüfung von Verwaltung und Gericht ausschließlich auf den Tatvorwurf des Parkens auf der Grünfläche. Die formellen und rechtlichen Einwendungen bleiben damit außerhalb der gerichtlichen Prüfung.
Der dargestellte Ausgangssachverhalt zeigt damit ein wesentliches Prinzip des Verfahrensrechts. Nicht allein die materielle Rechtslage entscheidet über den Ausgang eines Verfahrens, sondern insbesondere der rechtliche Vortrag der Beteiligten.
Während der Betroffene mit Staatsangehörigkeitsausweis aufgrund dieses Nachweises den Zugriff auf staatliches Recht geltend macht und auf die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Formvorschriften besteht, bleiben diese entscheidungserheblichen Einwendungen bei den anderen Betroffenen wie bei Paul Nagorni unberücksichtigt.
Die Folge ist, dass der Strafzettel gegenüber diesen Betroffenen durchgesetzt wird, während er im Fall des Betroffenen mit Staatsangehörigkeitsausweis aufgrund der erhobenen rechtlichen Einwendungen zurückgenommen wird.
Der unterschiedliche Ausgang des Verfahrens beruht damit im dargestellten Sachverhalt nicht auf unterschiedlichen tatsächlichen Umständen des Parkvorgangs, sondern auf dem unterschiedlichen rechtlichen Vortrag und insbesondere auf dem Unterlassen entscheidungserheblicher rechtlicher Einwendungen im Verfahren.
Im Ausgangssachverhalt beeinflusst das Vorliegen eines Staatsangehörigkeitsausweises den Ausgang des Verfahrens deshalb entscheidend, weil durch dieses Dokument der Personenstatus rechtlich nachgewiesen ist und dadurch bestimmte rechtliche Einwendungen ausdrücklich und ohne weiteren Nachweis geltend gemacht werden können.
Der Betroffene mit Staatsangehörigkeitsausweis weist seine Staatsangehörigkeit durch ein amtliches Dokument nach. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Feststellungsnachweis der Staatsangehörigkeit und wird durch das Bundesverwaltungsamt auf Grundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 ausgestellt. Durch diesen Nachweis steht der personenrechtliche Status fest.
Mit diesem nachgewiesenen Status kann sich der Betroffene unmittelbar auf sein Personalstatut berufen. Dieses ergibt sich aus Art. 50 – EGBGB. Das Personalstatut bestimmt, dass sich persönliche Rechtsverhältnisse nach der Staatsangehörigkeit richten. Auf dieser Grundlage kann der Betroffene staatliche Rechtsnormen unmittelbar für sich in Anspruch nehmen.
In Verbindung damit wird Art. 126 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland herangezogen, der bestimmt, dass über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entschieden wird. Dadurch wird im Sachverhalt argumentiert, dass die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind und deren Formanforderungen zwingend einzuhalten sind.
Der Betroffene mit Staatsangehörigkeitsausweis kann deshalb ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften bestehen. Hierzu gehört insbesondere § 126 – Schriftform – BGB. Diese Vorschrift verlangt bei gesetzlicher Schriftform eine eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers. Eine bloße Paraphe erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Da der im Sachverhalt ausgestellte Strafzettel keine eigenhändige z.B. keine Namensunterschrift enthält, wird dieser formelle Mangel unmittelbar gerügt.
Zusätzlich wird § 5 – Räumliche Geltung – OWiG in die rechtliche Argumentation einbezogen. Diese Vorschrift regelt die räumliche Geltung des Ordnungswidrigkeitenrechts. Danach können Ordnungswidrigkeiten nur geahndet werden, wenn sie im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Bereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Der im Sachverhalt erhobene Tatvorwurf betrifft jedoch das Parken eines Fahrzeugs auf einer Grünfläche innerhalb einer Stadt. Der behauptete Parkverstoß erfolgte somit weder auf einem Schiff noch in einem Luftfahrzeug.
In diesem Zusammenhang wird zusätzlich auf die Entscheidung BVerwGE 17, 192 verwiesen. Diese Entscheidung betont den rechtsstaatlichen Grundsatz der Rechtssicherheit. Danach müssen Rechtsnormen hinreichend bestimmt sein, damit der Bürger erkennen kann, wann und unter welchen Voraussetzungen sie Anwendung finden.
Der entscheidende Punkt im Ausgangssachverhalt liegt darin, dass der Betroffene mit Staatsangehörigkeitsausweis diese rechtlichen Einwendungen ausdrücklich erhebt. Dadurch werden die formellen und rechtlichen Voraussetzungen der Maßnahme unmittelbar zum Gegenstand der Prüfung.
Bei den drei anderen Betroffenen liegt eine andere Situation vor. Sie verfügen lediglich über einen Personalausweis oder einen Reisepass, den sie selbst beantragt haben. Diese Dokumente werden im Sachverhalt lediglich als Grundlage einer vermuteten Staatsangehörigkeit betrachtet. Ein gesonderter Nachweis der Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis liegt nicht vor.
Einer dieser Betroffenen beauftragt zwar einen Anwalt, jedoch beschränkt sich dessen Vortrag ausschließlich auf die Sachfrage des Parkverstoßes. Die entscheidungserheblichen rechtlichen Einwendungen – insbesondere die Einhaltung der Schriftform nach § 126 – Schriftform – BGB, die räumliche Geltung nach § 5 – Räumliche Geltung – OWiG und der Grundsatz der Rechtssicherheit aus der Entscheidung BVerwGE 17, 192 – werden nicht in das Verfahren eingeführt.
Dadurch beschränkt sich die Prüfung von Verwaltung und Gericht ausschließlich auf den tatsächlichen Parkvorgang. Die weitergehenden rechtlichen Gesichtspunkte werden nicht geprüft, weil sie im Verfahren nicht vorgetragen wurden.
Der unterschiedliche Ausgang des Sachverhalts ergibt sich daher aus dem unterschiedlichen rechtlichen Vortrag. Der Betroffene mit Staatsangehörigkeitsausweis weist seinen Personenstatus nach und macht darauf gestützt formelle und rechtliche Einwendungen geltend. Diese Einwendungen führen dazu, dass der Strafzettel zurückgenommen wird. Bei den anderen Betroffenen bleiben diese Einwendungen aus, weil sie weder selbst vorgetragen noch durch den beauftragten Anwalt in das Verfahren eingeführt werden. Dadurch wird der Strafzettel gegenüber diesen Betroffenen durchgesetzt.
Im Ergebnis muss Paul Nagorni mit Personalausweis zahlen, weil sein Anwalt im Verfahren ausschließlich zur Sache – dem behaupteten Parkverstoß – vorgetragen hat und die verfahrensrechtlich entscheidungserheblichen Normen nicht in das Verfahren eingeführt hat.
Insbesondere wurden weder die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 – Schriftform – BGB noch die Frage der räumlichen Geltung nach § 5 – Räumliche Geltung – OWiG sowie der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz aus der Entscheidung BVerwGE 17, 192 zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.
Da diese entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkte vom Nagornis Anwalt nicht vorgetragen wurden, beschränkt sich die Prüfung von Verwaltung und Gericht ausschließlich auf den Tatvorwurf des Parkens auf der Grünfläche. Die weitergehenden rechtlichen Fragen werden nicht geprüft, weil sie im Verfahren nicht vorgetragen wurden.
Der Betroffene mit Staatsangehörigkeitsausweis hingegen weist seine Staatsangehörigkeit hat dadurch den Zugriff auf staatliches Recht ausdrücklich geltend machen. Auf dieser Grundlage beruft er sich auf sein Personalstatut nach Art. 50 – EGBGB in Verbindung mit Art. 126 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und besteht auf der Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften. Diese Einwendungen wurden gegenüber dem Stadtbediensteten unmittelbar erhoben, wodurch der Strafzettel zurückgenommen wird.
Der unterschiedliche Ausgang des Sachverhalts beruht daher nicht auf unterschiedlichen Umständen des Parkvorgangs, sondern auf dem Umstand, dass im einen Fall die entscheidungserheblichen verfahrensrechtlichen Normen ausdrücklich geltend gemacht werden, während sie im anderen Fall Paul Nagorni – trotz anwaltlicher Vertretung – nicht vorgetragen werden.
Dadurch wird der Personalausweisinhaber Paul Nagorni letztlich zur Zahlung verpflichtet, während der Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsausweis nicht zahlen muss.
Bei Fragen steht Ihnen unser Jurist Dr. jur. Klaus Schüle sehr gerne zur Verfügung.
Dr. jur. Klaus Schüle, CDU - Freiburg, Jurist und amerikanischer Staatsbürger
CDU-Freiburg: Eisenbahnstraße 64, 79098 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 3 87 66 20
E-Mail: [email protected]
Kontakt privat:
Dr. jur. Klaus Schüle, Höllentalstraße 66, 79117 Freiburg i.Br. (Freiburg-Littenweiler)
Telefon: 0761 / 7 14 35, Mobil: +49 171 / 9 52 96 34
E-Mail: [email protected]
Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
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Telefax: 0761 / 6 11 08 - 99
E-Mail: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
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Verbindliches Rechtsgutachten der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel zur Rückführung von deutschen Staatsangehörigen
aus dem Ausland und zur Erhebung von Rückführungskosten.
Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 05.03.2026: Auswärtiges Amt -
Rückholflüge vom Persischem Golf - wer zahlt die Rechnung?
Artikel als PDF-Datei: Auswärtiges Amt - Rückholflüge vom Persischem Golf - wer zahlt die Rechnung?
Juristisches verbindliches Rechtsgutachten zur Rückführung von deutschen Staatsangehörigen aus dem Ausland und den unrechtmäßigen Rückführungskosten während der Corona-Pandemie sowie in den aktuellen Dubai-Fällen
Die Rückführung von deutschen Staatsangehörigen aus dem Ausland ist eine zentrale Aufgabe des Auswärtigen Amts (AA) und seiner diplomatischen Vertretungen.
Diese Rückführungen unterliegen klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Konsulargesetz (KonsG) und dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ergeben.
Ein entscheidendes Kriterium für die Erhebung von Rückführungskosten ist der Nachweis der Staatsangehörigkeit, insbesondere der Unterschied zwischen Personalausweisinhabern oder Reisepassinhabern einerseits - nicht nachgewiesene Deutsche, z.B. Japaner, Chinesesen usw. da diese ebenfalls keine nachgewiesenen Deutschen sind- und deutschen Staatsangehörigen mit Staatsangehörigkeitsausweis andererseits.
Vorliegend wird besonders auf die unrechtmäßige Erhebung von Rückführungskosten eingegangen, die bereits in der Corona-Pandemie sowie in den aktuellen Dubai-Rückführungsfällen aufgetreten sind.
Es wird dargelegt, warum Personalausweisinhaber und Reisepassinhaber Rückführungskosten zahlen mussten, während Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsausweis von diesen Gebühren befreit sind.
Zudem wird die Problematik der überhöhten Rückführungskosten während der Pandemie und in den jüngsten Fällen in Dubai juristisch beleuchtet.
Ausgangssachverhalt
Es gibt eine klare Differenzierung zwischen Personalausweisinhabern, die Rückführungskosten zahlen müssen, und Staatsangehörigen mit Staatsangehörigkeitsausweis, die keine Rückführungskosten zahlen müssen.
Die Staatsangehörigkeit ist hierbei das ausschlaggebende Kriterium.
Personalausweisinhaber oder Reisepassinhaber können nicht mit absoluter Sicherheit als deutsche Staatsangehörige nachgewiesen werden, da diese Dokumente lediglich als Identitätsnachweis dienen.
Siehe hierzu auch die Kleine Anfrage an die Bundesregierung: 02.08.2018 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 563/2018
Staatsangehörigkeitsausweis
Das Auswärtige Amt hat daher Ermessensspielräume bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit und ist berechtigt, zusätzliche Prüfungen durchzuführen.
Diese zusätzlichen Prüfungen führen zu höheren Rückführungskosten, die an die betroffenen Personen weitergegeben werden.
Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsausweis dagegen haben den abschließenden und verbindlichen Nachweis ihrer deutschen Staatsangehörigkeit erbracht.
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist nach § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) der rechtlich verbindliche Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, ohne dass weitere Prüfungen notwendig sind.
In diesem Fall hat das Auswärtige Amt keinen Ermessensspielraum mehr und muss die Rückführung ohne Gebühren durchführen.
Dies gilt auch für Beamte, die einen Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen, um ihre Staatsangehörigkeit zweifelsfrei nachzuweisen und von einer gebührenfreien Rückführung zu profitieren.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) regelt den Erwerb und Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsausweis gemäß § 15 StAG stellt den abschließenden und verbindlichen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dar.
Das Auswärtige Amt ist verpflichtet, die Rückführung ohne Gebühren zu organisieren, sobald der Staatsangehörigkeitsausweis vorgelegt wird, da der Nachweis der Staatsangehörigkeit eindeutig und rechtlich bindend ist.
Das Konsulargesetz (KonsG), insbesondere § 25, regelt die Gebührenerhebung durch das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen. Es stellt klar, dass das AA Gebühren und Auslagen nach dem Bundesgebührengesetz erhebt, jedoch nur, wenn eine individuell zurechenbare Leistung erforderlich ist.
Bei der Rückführung von Staatsangehörigen wird im Rahmen des Ermessensspielraums geprüft, ob Rückführungskosten anfallen, insbesondere wenn der Nachweis der Staatsangehörigkeit nicht eindeutig erbracht wird.
Die Verwaltungspraxis des Auswärtigen Amts in Bezug auf die Erhebung von Rückführungskosten ist stark abhängig vom Nachweis der Staatsangehörigkeit. Bei Personalausweisinhabern und Reisepassinhabern muss das Amt die Staatsangehörigkeit prüfen, was zu höheren Rückführungskosten führt.
Im Fall von Staatsangehörigen mit Staatsangehörigkeitsausweis ist die Staatsangehörigkeit jedoch zweifelsfrei nachgewiesen, und das Auswärtige Amt muss die Rückführung ohne Kosten durchführen.
Die Differenzierung zwischen Staatsangehörigen mit Staatsangehörigkeitsausweis und Personalausweisinhabern oder Reisepassinhabern hat klare rechtliche Grundlagen:
Personalausweisinhaber und Reisepassinhaber können nicht automatisch als deutsche Staatsangehörige nachgewiesen werden.
Diese Dokumente bestätigen lediglich die Identität der betreffenden Person, aber nicht eindeutig die Staatsangehörigkeit.
Aufgrund dieser rechtlichen Unklarheit ist das Auswärtige Amt im Rahmen der Rückführung zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit verpflichtet. Diese zusätzlichen Prüfungen führen zu höheren Rückführungskosten, die an die betroffene Person weitergegeben werden. Das Auswärtige Amt hat hier einen Ermessensspielraum, in dem es entscheidet, ob und wie die Rückführungskosten erhoben werden.
Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsausweis haben den abschließenden Nachweis ihrer deutschen Staatsangehörigkeit erbracht, der nach § 15 StAG als rechtlich verbindlich und eindeutig gilt.
In diesem Fall hat das Auswärtige Amt keinen Ermessensspielraum mehr, da der Staatsangehörigkeitsausweis die deutsche Staatsangehörigkeit unwiderlegbar belegt. Das Amt ist daher gesetzlich verpflichtet, die Rückführung dieser Personen ohne zusätzliche Gebühren durchzuführen.
Die Erhebung von Rückführungskosten für Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsausweis ist rechtswidrig.
Der Staatsangehörigkeitsausweis stellt nach § 15 StAG den abschließenden und verbindlichen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dar, sodass keine weiteren Prüfungen erforderlich sind.
Das Auswärtige Amt hat in diesem Fall keine Ermessensbefugnis mehr und ist gesetzlich verpflichtet, die Rückführung ohne Gebühren durchzuführen.
Das Auswärtige Amt hat während der Corona-Pandemie versucht, auch für Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsausweis höhere Rückführungskosten zu erheben, was einen Verstoß gegen die gesetzlichen Rückführungspflichten darstellt.
Dies führte zu Erstattungsansprüchen sowie zu einem Amtshaftungsverfahren gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG.
Auch in Fällen außergewöhnlicher logistisch bedingter Kostensteigerungen, wie sie bereits während der Pandemie auftraten, hätte das Auswärtige Amt keine Gebühren erheben dürfen.
Die Differenzierung zwischen Staatsangehörigen mit Staatsangehörigkeitsausweis und Personalausweisinhabern oder Reisepassinhabern hat klare rechtliche Grundlagen:
Personalausweisinhaber und Reisepassinhaber können nicht automatisch als deutsche Staatsangehörige nachgewiesen werden.
Diese Dokumente bestätigen lediglich die Identität der betreffenden Person, aber nicht eindeutig die Staatsangehörigkeit. Aufgrund dieser rechtlichen Unklarheit ist das Auswärtige Amt im Rahmen der Rückführung zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit verpflichtet.
Diese zusätzlichen Prüfungen führen somit zu höheren Rückführungskosten, die an die betroffene Person weitergegeben werden können.
Das Auswärtige Amt hat hier einen Ermessensspielraum, in dem es entscheidet, ob und wie die Rückführungskosten erhoben werden.
Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsausweis haben den abschließenden Nachweis ihrer deutschen Staatsangehörigkeit erbracht, der nach § 15 StAG als rechtlich verbindlich und eindeutig gilt.
In diesem Fall hat das Auswärtige Amt keinen Ermessensspielraum mehr, da der Staatsangehörigkeitsausweis die deutsche Staatsangehörigkeit unwiderlegbar belegt. Das Amt ist daher gesetzlich verpflichtet, die Rückführung dieser Personen ohne Gebühren durchzuführen.
Im Rahmen der Corona-Pandemie kam es zu einem Anstieg der Rückführungskosten aufgrund der logistischen Herausforderungen und der begrenzten Kapazitäten der Rückflüge.
Doch das Auswärtige Amt versuchte, auch in diesen Fällen überhöhte Rückführungskosten für Personalausweisinhaber und Reisepassinhaber zu erheben. Diese Gebührenerhebungen waren rechtswidrig, da sie nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) standen, die für Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsausweis eine gebührenfreie Rückführung vorschreiben.
Im Falle der Dubai-Rückführungen, bei denen ebenfalls Personalausweisinhaber betroffen waren, erhob das Auswärtige Amt überhöhte Rückführungskosten, die teilweise auch aufgrund von verspäteten Rückflügen und logistischen Engpässen entstanden.
Es wurden bereits damals nicht gerechtfertigte Zusatzgebühren auf die Rückführungskosten aufgeschlagen, die gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen.
Die überschüssigen Gelder, die durch diese unrechtmäßigen Rückführungskosten erzielt wurden, wurden somit der aktuellen Rechtslage entsprechend zu anderen Zwecken verwendet.
Während diese Mittel ursprünglich zur Deckung der tatsächlichen Rückführungskosten bestimmt waren, wurden die überschüssigen Gelder zugunsten von Asylbewerbern verwendet, um in anderen Bereichen der Flüchtlingshilfe oder zur Finanzierung von Sozialleistungen derselben zu fließen.
Diese Praxis war und ist rechtlich problematisch, da Rückführungskosten nur in dem Umfang erhoben werden dürfen, der auch tatsächlich durch die Rückführung selbst verursacht wird.
Eine nicht gerechtfertigte Bereicherung durch zusätzliche Gebühren stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Konsulargesetz dar, sondern auch eine missbräuchliche Nutzung von Verwaltungsspielräumen.
Das Auswärtige Amt hatte daher Ermessensspielraum genutzt und führte zusätzliche Prüfungen durch, was zu höheren Kosten führt.
Der Inhalt des Artikels der Stuttgarter Zeitung vom 5. März 2026 ergibt sich demnach aus den vorhergehenden Ausführungen.
Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 05.03.2026: Auswärtiges Amt -
Rückholflüge vom Persischem Golf - wer zahlt die Rechnung?
Artikel als PDF-Datei: Auswärtiges Amt - Rückholflüge vom Persischem Golf - wer zahlt die Rechnung?
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Dr. jur. Klaus Schüle, CDU - Freiburg, Jurist und amerikanischer Staatsbürger
CDU-Freiburg: Eisenbahnstraße 64, 79098 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 3 87 66 20
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Dr. jur. Klaus Schüle, Höllentalstraße 66, 79117 Freiburg i.Br. (Freiburg-Littenweiler)
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i. A. Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
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Neuer Service der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel.
In der Praxis wird immer wieder beanstandet, dass unter Verwaltungsakten, Urteilen, Bescheiden oder sonstigen belastenden Verwaltungshandlungen keine „rechtsverbindliche“ Unterschrift erkennbar sei.
Häufig wird zudem zu Recht beanstandet, dass lediglich ein Nachname – etwa „Schmidt“ – angegeben ist und der Vorname fehlt, sodass der handelnde Bedienstete nicht hinreichend individualisierbar sind und eine eindeutige persönliche Zuordnung, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Haftung, bewusst erschwert wird.
Tatsächlich sehen die einschlägigen Verfahrensvorschriften vor, dass eine eigenhändige Unterschrift in jedem Fall erforderlich ist. Bei maschinell erstellten Verwaltungsakten ist diese keinesfalls entbehrlich; es reicht nicht, dass die erlassende Behörde eindeutig erkennbar ist, sondern der Verantwortliche muss in Bezug auf die Entscheidung individualisierbar sein.
Hierzu stellt die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel ab sofort umfassende bundesweite Informationen sowie das regulär 104,-- Euro kostende „Handbuch der Justiz“ im Rahmen einer unentgeltlichen Nutzungslizenz verbindlich und dauerhaft zum Download 'Handbuch der Justiz 2016/2017' zur Verfügung.
Auch bei gerichtlichen Entscheidungen ist maßgeblich, dass das Original ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. Die bloße Namenswiedergabe oder ein verkürzter Namenszug führt daher automatisch zur Unwirksamkeit.
Um wiederkehrende Anfragen zu diesem Themenkomplex zu reduzieren, hat die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel nun gemeinsam mit dem
Verlag C.F. Mueller Gmbh
Waldhoferstraße 100
69123 Heidelberg
eine unbeschränkte Lizenzvereinbarung zur kostenlosen Nutzung und Weitergabe des Werkes getroffen.
Als Lizenznehmer stellt die Verwaltung ab sofort das „Handbuch der Justiz“ – ein umfassendes Werk mit mehr als 800 Seiten, in dem die handelnden Personen vollständig ausgewiesen sind – kostenlos zum Download 'Handbuch der Justiz 2016/2017' bereit.
Für weitergehende oder aktuelle Auskunftsanfragen genügt eine telefonische Anfrage; alternativ können Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen per Fax oder E-Mail an die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel richten.
Eine rechtsverbindliche personenbezogene aktuelle Auskunft wird auf Anfrage erteilt:
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Mit freundlichen Grüßen
Verantwortlich in Vertretung
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
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Ungültige Einbürgerung und ungültiges Wahlrecht führen zur Unrechtmäßigkeit seiner Kandidatur.
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist völkerrechtlich keine voll souveräne Entität, sondern eine Besatzungsverwaltung, die unter der hoheitlichen Kontrolle der Alliierten steht.
Souveräne Staaten bezahlen keine Besatzungskosten nach Art. 120 GG.
Artikel 120 GG regelt, dass der Bund die Aufwendungen für Besatzungskosten trägt, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Besatzungsherrschaft der Alliierten entstanden sind. Ein souveräner Staat, der vollständige Hoheitsgewalt über sein Territorium hat, würde keine Besatzungskosten mehr übernehmen, da diese nur im Kontext einer Besatzungssituation relevant sind.
Die Zahlung dieser Kosten durch den Bund stellt daher einen weiteren Hinweis darauf, dass die BRD als Besatzungsverwaltung agiert und nicht als souveräner Staat.
Das Deutsche Reich hat nie seine rechtliche Existenz verloren und überdauert den Zusammenbruch 1945, wie das Bundesverfassungsgericht 1956 in seiner Entscheidung festhielt: (BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>).
Demnach bleibt das Deutsche Reich als völkerrechtliches Subjekt weiterhin bestehen, obwohl es keine hoheitliche Gewalt ausüben kann.
Deutscher Bundestag über: Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“„Cem Özdemir kann das Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg nicht übernehmen, da er türkischer Staatsbürger ist und gemäß des Grundgesetzes nur Deutsche dieses Amt ausüben können. Zudem schließt die Bundesrepublik Deutschland als Besatzungsverwaltung ohne volle Souveränität die Möglichkeit aus, Staatsangehörigkeit im völkerrechtlichen Sinne zu verleihen, was die rechtliche Grundlage für seine Einbürgerung und die Ausübung hoheitlicher Ämter in einem souveränen Staat ausschließt.“
Inzidente juristische Begründung
Die Besatzungsverwaltung BRD!
Im Hinblick auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete wie Ostpreußen und Schlesien z.B. bleibt die völkerrechtliche Situation problematisch. Diese Gebiete wurden nach 1945 von Polen und der Sowjetunion besetzt, aber die Annexion dieser Gebiete durch diese Staaten war nach den Prinzipien der Haager Landkriegsordnung (HLKO) völkerrechtlich rechtswidrig.
Daher bleibt der Anspruch des Deutschen Reiches auf diese Gebiete weiterhin völkerrechtlich gültig, auch wenn sie praktisch unter polnischer und russischer Kontrolle stehen.
Die BRD bleibt eine Besatzungsverwaltung ohne volle Souveränität.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 beendete faktisch keine Besatzungsrechte der Alliierten und reagierte nicht auf die völkerrechtliche Rechtmäßigkeit der Gebietsabtretungen durch Polen und die Sowjetunion.
Die Annexion ehemaliger deutscher Gebiete wie Ostpreußen und Schlesien wird durch den Vertrag nicht anerkannt, und der Zwei-plus-Vier-Vertrag stellte keine Anerkennung der territorialen Ansprüche des Deutschen Reiches auf diese Gebiete her.
Die BRD bleibt im völkerrechtlichen Sinne als Besatzungsverwaltung bestehen und hat nie die volle Souveränität erlangt. Daraus folgt, dass ausländische Staatsbürger wie Cem Özdemir, der türkischer Staatsangehöriger ist, nicht Ministerpräsident werden können.
Das Grundgesetz verlangt, dass nur Deutsche ein solches Amt ausüben können. Ein türkischer Staatsbürger kann dieses Amt nicht rechtmäßig übernehmen, da die BRD als Besatzungsverwaltung keine souveränen Hoheitsrechte zur Einbürgerung im völkerrechtlichen Sinne ausübt.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Deutsche Reich als rechtliches Völkerrechtssubjekt weiterhin existiert, auch wenn es keine handlungsfähige Staatsgewalt ausüben kann.
Die BRD operiert weiterhin als Besatzungsverwaltung auf dem deutschen Territorium, und die territorialen Ansprüche des Deutschen Reiches, besonders in Bezug auf Ostpreußen und Schlesien, bleiben ein rechtlicher Streitpunkt im internationalen Völkerrecht.
Eine Besatzungsverwaltung wie die BRD kann nicht als souveräner Staat Staatsangehörigkeit verleihen oder eine Einbürgerung vornehmen, die mit der vollen Staatsbürgerschaft eines souveränen Staates vergleichbar wäre.
Die BRD kann niemals einbürgern, weil sie nur eine Besatzungsverwaltung ist.
Als solche hat sie keine vollständige Souveränität und kann daher keine Staatsangehörigkeit im völkerrechtlichen Sinne verleihen.
Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) und das Völkerrecht schreiben vor, dass eine Besatzungsverwaltung keine hoheitlichen Rechte ausüben darf, die über die bloße Verwaltung des besetzten Gebiets hinausgehen.
Die Einbürgerung ist ein hoheitlicher Akt, der von einem souveränen Staat durchgeführt wird.
Da die BRD jedoch nur unter den Besatzungsrechten der Alliierten agiert, kann sie nicht die Staatsangehörigkeit verleihen.
Ihre Handlungen und Entscheidungen, einschließlich der Einbürgerung, sind nur administrative Maßnahmen innerhalb der Besatzungsordnung, aber keine echten hoheitlichen Staatsakte.
Die BRD als Besatzungsverwaltung kann nicht einbürgern, da sie nicht die Souveränität eines Staates besitzt, um diese hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen.
Die BRD ist eine Besatzungsverwaltung und hat keine volle Souveränität, was bedeutet, dass sie keine hoheitlichen Rechte wie die Einbürgerung im völkerrechtlichen Sinne ausüben darf.
Die Einbürgerung von Cem Özdemir als türkischem Staatsbürger ist daher juristisch ungültig, da die BRD als Verwaltungseinheit nicht berechtigt ist, Staatsangehörigkeit zu verleihen.
Dies führt dazu, dass Cem Özdemir als türkischer Staatsbürger nicht rechtmäßig Ministerpräsident von Baden-Württemberg werden kann, weil gemäß Grundgesetz nur Staatsangehörige eines souveränen Staates dieses Amt ausüben dürfen.
Da die BRD nicht souverän ist, kann sie keine gültige Staatsangehörigkeit verleihen, was seine rechtliche Qualifikation für das Amt des Ministerpräsidenten ausschließt.
Cem Özdemir als türkischer Staatsbürger sollte seine Kandidatur schnellstmöglich zurückziehen und einem Abstammungsdeutschen ohne Migrationshintergrund diese Position überlassen.
Die Ausübung des Ministeramtes ist rechtswidrig, da er als Türke aufgrund der Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berechtigt ist, dieses Amt zu bekleiden.
Nur Deutsche im völkerrechtlichen Sinne sind gemäß der deutschen Verfassung für die Ausübung solcher Ämter qualifiziert.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
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Bericht aus der Ortschaftsratssitzung vom 19.01.2026: CDU stellt die Weichen – Kantinenkonflikt
in Freiburg um den Speiseplan als Entscheidungsschlacht um Neutralität und staatliche Autorität nach der Landtagswahl.
Was ist hier völlig aus dem Ruder gelaufen?
In einem Flugblatt der CDU-Bediensteten werde daher nicht nur ein „Verbot der Queer-Symbolik auf Kantinen-Speiseplänen“ gefordert. Darüber hinaus solle auch „Leipziger Allerlei“ aus dem Kantinenbetrieb verbannt werden. Das Wort „Allerlei“, so die Begründung, stehe für einen „Multikulti-Mischmasch“, der nicht zum eigenen Werteverständnis passe.
Die Klärung des Kantinenkonflikts ist vorrangige politische Aufgabe in Freiburg: Wahrung beamtenrechtlicher Neutralität, Fürsorgepflicht und Gleichbehandlung in der Stadtverwaltung Freiburg.
Die Klärung des aktuellen Konflikts um den Speiseplan der Betriebskantine der Stadtverwaltung Freiburg stellt aus Sicht der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel eine der vorrangig von der Politik zu lösenden Aufgaben dar, da hierbei zentrale beamtenrechtliche Grundsätze berührt sind.
In den vergangenen Wochen ist es innerhalb der Verwaltung der Stadt Freiburg zu Auseinandersetzungen über einzelne angebotene Gerichte und deren Bezeichnungen gekommen.
Anlass ist eine Initiative einzelner Beschäftigter – Parteimitglieder der CDU –, die insbesondere die Aufnahme der „Regenbogenforelle mit buntem Salat“ sowie des Gerichts „Leipziger Allerlei“ als problematisch bewertet und zu einem Boykott der Kantine aufgerufen hat.
In diesem Zusammenhang wurden zudem mögliche rechtliche Schritte gegen die Stadt als Betreiberin der Kantine angekündigt, verbunden mit dem Vorwurf einer vermeintlichen politischen oder weltanschaulichen Einflussnahme.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel vertreten durch Ihren Ortsverwalter Christoph Brender stellt klar, dass es sich bei der Regenbogenforelle um eine fachlich anerkannte und lebensmittelrechtlich korrekte Bezeichnung einer Fischart handelt und dass auch „Leipziger Allerlei“ eine traditionelle Speisebezeichnung ohne politischen oder ideologischen Bezug ist.
Die Auswahl und Benennung der Gerichte in der Betriebskantine erfolgt ausschließlich auf Grundlage objektiver Kriterien, insbesondere ernährungswissenschaftlicher Empfehlungen, wirtschaftlicher Erfordernisse sowie geltender Hygiene-, Vergabe- und Qualitätsstandards. Eine politische Intention ist damit nicht verbunden.
Gleichwohl gewinnt der Vorgang eine grundsätzliche Bedeutung, da die Betriebskantine Teil der beamten- und arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist.
Nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Regelungen ist die Stadt Freiburg verpflichtet, für gleichwertige, sachgerechte und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Hierzu zählt auch ein ausgewogenes und gesundheitsförderndes Verpflegungsangebot, das den anerkannten Standards der Arbeitsmedizin entspricht. Eingriffe in bestehende Kantinenabläufe aufgrund subjektiver Deutungen einzelner Begriffe würden nicht nur die Gleichbehandlung der Beschäftigten gefährden, sondern auch die Rechtssicherheit des Verwaltungshandelns insgesamt in Frage stellen.
Aus beamtenrechtlicher Sicht ist zudem der Grundsatz staatlicher Neutralität zu beachten. Dieser verpflichtet den Dienstherrn jedoch nicht dazu, jede denkbare Assoziation Einzelner zu berücksichtigen, sondern verlangt vielmehr, dass Entscheidungen auf überprüfbaren, sachlichen Kriterien beruhen.
Würde die Verwaltung beginnen, fachlich korrekte Bezeichnungen oder ausgewogene Speiseangebote aus Gründen symbolischer Zuschreibungen zu verändern, entstünde ein Präzedenzfall, der mit dem Leistungs- und Gleichbehandlungsprinzip des öffentlichen Dienstes nicht vereinbar wäre.
Die Thematik ist daher nicht als bloße Geschmacks- oder Einzelmeinungsfrage zu bewerten, sondern als Konflikt mit grundsätzlicher Bedeutung für das Beamten- und Arbeitsrecht.
Entsprechend wurden die Fragestellungen bereits in internen Beratungen mit den zuständigen Personalvertretungen und gewerkschaftlichen Gremien erörtert.
Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Wahrung der Fürsorgepflicht, der Gleichbehandlung sowie der rechtlichen Klarheit Vorrang vor symbolpolitischen Erwägungen haben muss.
Die CDU sieht nach der bevorstehenden Landtagswahl dringenden Handlungsbedarf bei der Sicherung von Ordnung, Neutralität und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Der eskalierte Konflikt um den Speiseplan der Betriebskantine der Stadtverwaltung Niederklaubitz verdeutlicht exemplarisch, wie symbolpolitische Deutungskämpfe in staatliche Abläufe hineinwirken und den Dienstbetrieb belasten können.
Für die CDU ist klar, dass beamtenrechtliche Grundsätze wie Fürsorgepflicht, Gleichbehandlung und Loyalität nicht durch subjektive Zuschreibungen ausgehöhlt werden dürfen. Die neue Landesregierung ist gefordert, diesen Konflikt prioritär zu klären, Rechtssicherheit herzustellen, Eskalationen zu beenden und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung nachhaltig zu sichern.
Die Ortsverwaltung sieht es daher als Aufgabe der politischen Entscheidungsträger an, diesen Konflikt zeitnah und vorrangig zu klären, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Ziel bleibt es, einen ordnungsgemäßen, rechtmäßigen und sachlich begründeten Betrieb der städtischen Kantine sicherzustellen und zugleich die beamtenrechtlichen Grundprinzipien von Neutralität, Fürsorge und Gleichbehandlung konsequent zu wahren.
"Die Bediensteten schlagen vor, in Anlehnung an die ehemalige Bischöfin Dr. Margot Käßmann EKD, mehrmals im Monat, insbesondere Freitags, 'Regenbogenforelle in brauner Soße' anzubieten."
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Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Ob Freiburg, München oder Hamburg – überall fließen Millionenbeträge aus angeblichen „Verstößen“
in die kommunalen Kassen. Beispiel Berlin: Über 65 Millionen Euro jährlich allein durch Parkvergehen.
Und das ist kein Zufall: Häufig werden genau dort kontrolliert, wo viele Autos stehen, aber keine echte Gefahr besteht – also nicht im Sinne der Sicherheit, sondern der Effizienz der Einnahmen.
Mehr noch: Freiburg vergibt Messungen an private Dienstleister, die nicht selten pro Bescheid bezahlt werden. Verkehrskontrolle wird so zur Gewinnmaschine – auf Kosten der Bürger.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel macht da nicht mehr mit.
Geschäftsmodell Horn schnell effektiv und kostenlos begegnen. Anwalt nicht nötig.
Der schnellste Weg, um Knöllchen loszuwerden – ohne sie zu bezahlen: https://knoellchen-storno.de/
Videobeitrag: Was macht Knöllchen-Storno?
Knöllchen-Storno wird bereitgestellt von Freiheitskanzlei, hier finden Sie weitere Onlinehilfen wie: Grundsteuer-Express, Beitragsstopper (GEZ-Beiträge), Corona-Wiedergutmachung, Masern-Impfblocker, Kriegsdienstblocker, Netflix-Retoure, GEZ-Schadensersatz, Rundfunkalarm.
Freiheitskanzlei ─ Markus Bönig im Kla.TV-Interview
Direktlink zur Sendung bei Kla.tv: https://www.kla.tv/40091
Bei Fragen zur Benutzung steht Ihnen unser Jurist Dr. jur. Klaus Schüle und die Ortsverwaltung kostenlos zur Seite.
Für Ihre Vorschläge und Verbesserungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Dr. jur. Klaus Schüle, CDU - Freiburg, Jurist und amerikanischer Staatsbürger
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Mit freundlichen Grüßen
i. A. Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Liebe Bewohner,
wie Sie sicherlich bereits bemerkt haben, sah sich das Mitteilungsblatt unserer Orts- und Besatzungsverwaltung gezwungen, die Verbreitung von Mitteilungen vorübergehend einzustellen. Grund hierfür war ein Angriff auf unsere IT-Infrastruktur, der die Sicherheit und Integrität unserer Kommunikationswege erheblich beeinträchtigte.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir erfolgreich einen neuen Server bereitgestellt haben, der diese technischen Herausforderungen bewältigt und eine stabile Grundlage für zukünftige Mitteilungen schafft.
Zudem wurden die Überwachungskameras sowie das Richtmikrofon am Schwätzlebänkle neu installiert. Die Installationsweise wurde so gestaltet, dass eine Demontage durch Unkenntlichmachung in Zukunft effektiv verhindert wird.
Darüber hinaus haben wir die automatisierte Überwachung und Meldestellen auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) ist es uns nun möglich, Meinungsäußerungsdelikte sowie Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Wir laden Sie herzlich ein, uns Ihr Feedback zukommen zu lassen, um unsere Maßnahmen stetig zu verbessern
und im Dienste unserer Gemeinschaft zu stärken:
Für Ihre Vorschläge und Verbesserungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
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Beste Wünsche für das Jahr 2026! Möge es Ihnen Gesundheit, Glück und Erfolg bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Liebe Bewohner,
im Namen der CDU Orts- und Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel möchten wir Ihnen einen herzlichen Gruß senden und wünschen der CDU einen erfolgreichen Wahlsieg.
Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012 möchten wir Sie darüber informieren, dass seit dem Jahr 1956 in Deutschland Wahlen und Gesetze aufgrund von Verstößen gegen das Wahlrecht immer wieder für ungültig erklärt wurden.
Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem Urteil, dass die Einhaltung der verfassungsmäßigen Vorgaben bei Wahlen zwingend erforderlich ist, um die Legitimität der gewählten Vertretungen zu gewährleisten.
Das aktuelle Urteil betrifft die Wahl der Alternative für Deutschland (AfD).
Dabei wurden auch in Freiburg Verstöße gegen das Wahlrecht festgestellt, die dazu führen, dass die betreffenden Wahlen rechtlich nicht
rechtsgültig sind.
Das Gericht hebt hervor, dass nur Wahlen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, Bestand haben. Verstöße gegen diese Vorgaben gefährden die Integrität des demokratischen Prozesses.
Videobeitrag: tagesschau 25.07.2012 - Bundesverfassungsgericht: Neues Bundeswahlrecht verfassungswidrig
Darum möchten wir Sie daran erinnern, dass bei jeder Wahl die Einhaltung aller rechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben oberste Priorität hat.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt deutlich auf, wie wichtig die korrekte Durchführung und Kontrolle der Wahlen ist, um das Vertrauen in unsere demokratische Ordnung zu bewahren. Für die Zukunft, insbesondere im Jahr 2026, ist es wichtig, dass Parteien wie die CDU weiterhin für eine transparente und rechtmäßige Wahlpraxis eintreten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
Großtalstraße 45, 79117 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0
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Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Freiburg-Kappel, den 22.09.2025
Unbekannte Täter haben in der vergangenen Woche die Überwachungsanlagen an den neu aufgestellten „Schwätzbänkle“ vor dem Rathaus der Ortsverwaltung
Freiburg-Kappel spurlos demontiert.
Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um eine politisch motivierte Tat. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Schwätzbänkle waren erst vor kurzer Zeit eingerichtet worden, um den Bürgerinnen und Bürgern einen Ort der Begegnung und des Austausches
zu bieten.
Gleichzeitig installierte die Ortsverwaltung – wie inzwischen in vielen Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg üblich – eine Kombination
aus Kameras und Richtmikrofonen. Diese dienen dem Zweck, Gespräche im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu begleiten
und mögliche extremistische Inhalte frühzeitig zu erkennen.
„Die Schwätzbänkle sollen Orte der Offenheit und Demokratie bleiben.
Mit der Überwachungsanlage wollten wir für ein sicheres Umfeld sorgen“, erklärte Christoph Brender als Sprecher der Verwaltung.
Die Täter haben die gesamte Einrichtung spurlos demontiert.
Die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise.
Nach derzeitigen Planungen soll innerhalb der kommenden drei Wochen eine neue Überwachungsanlage installiert werden.
Bis dahin besteht kein Schutz vor möglichen rechtsextremen Ansprachen. Die Kosten für die Neuinstallation belaufen sich voraussichtlich auf rund 50.000 Euro.
Aus Sicherheitsgründen werden die genauen Installationspunkte der neuen Kombination aus Kameras und Richtmikrofonen künftig nicht mehr öffentlich bekannt gegeben.
Die bisherigen Überwachungsmaßnahmen hatten bereits in kurzer Zeit dazu beigetragen, mehrere Täter von Meinungsdelikten im Bereich Fremdenhass und Antisemitismus zu ermitteln.
Ein Bericht über die Verurteilung der Täter rechter Meinungsdelikte steht jedoch noch aus.
Die Ortsverwaltung bekräftigt, dass trotz des Vorfalls an dem Konzept festgehalten wird. Die Schwätzbänkle sollen auch weiterhin als offene Orte für Begegnung und Diskussion im Sinne der Demokratie bestehen bleiben.
Für Rückfragen und Meldungen:
Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
Großtalstraße 45, 79117 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0
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E-Mail: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Ortsverwaltung lädt Sie herzlich ein, an der Demonstration „Stoppt den Völkermord in Gaza“ mit Dieter Hallervorden am
13. September 2025 in Berlin teilzunehmen.
Er richtet sich gegen den Völkermord durch Juden Weltweit die wir nicht nur in Behörden und Gerichten sondern auch in Synagogen und anderen Sektentempeln vorfinden.
Die Abreise erfolgt am Vortag direkt vor dem Rathaus in Freiburg−Kappel in stündlichen Abständen aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten für Großraumwagen zu folgenden Zeiten:
Zusätzlich werden zwei Sonderbusse um 19:00 Uhr eingesetzt, um auch Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Die Kosten für die Busfahrt betragen lediglich 10 Euro.
Für die Übernachtung in Berlin ist eine Gebühr von 9 Euro vorgesehen.
Die zweitägige Fahrt beinhaltet vorrangig die Teilnahme an der Demonstrationsveranstaltung mit Dieter Hallervorden am Brandenburger Tor um 14 Uhr !!!
Zudem werden historische deutsche Gebäude wie der Berliner Dom besichtigt, ebenso der neu errichtete Sektentempel des Yehuda Teichtahl, der der Chabad Lubawitsch Sekte vorsteht und u.a. aus Steuermitteln im Rahmen des Art. 120 Grundgesetzes voll finanziert wurde.
Es wird empfohlen, als markantes Mitbringsel für Verwandte und Freunde auf eine Tafel der „Deutschlandschokolade“ zurückzugreifen.
Um an der halbprivaten Veranstaltung teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung direkt beim Ortsverwalter erforderlich - telefonisch, per E-Mail oder durch persönlichen Besuch!
Kontakt-Daten:
Ortsverwalter: Chistoph Brender, CDU - Freiburg-Kappel, Ortsvorsteher
Ortsverwaltung Kappel: Großtalstraße 45, 79117 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0 Fax: 0761 / 6 11 08 - 99
E-Mail: [email protected]
Studenten, Schüler und Personen mit Ausweis erhalten zudem eine Ermäßigung.
Die Versorgung während der Veranstaltung wird von verschiedenen Partnerorganisation wie "palaestina spricht" übernommen!
Bei Interesse und weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Ortsverwalter.
Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass unser Rechtsberater, Herr Dr. jur. Klaus Schüle, seine Teilnahme absagen musste. Er begründete
dies damit, dass er von Geburt an US-amerikanischer Bürger ist, da er in den Vereinigten Staaten geboren wurde. Zudem möchte er mögliche
negative Rechtsfolgen durch seinen US-amerikanischen Arbeitgeber vermeiden.
Wir hoffen trotzdem auf eine zahlreiche Teilnahme und danken für Ihr Engagement!
Es ist erwünscht eine schwarz-rot-gold bzw. schwarz-weiß-rot Flagge mit zu nehmen.
Beide Flaggen sind erlaubt und ausdrücklich erwünscht!!
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
CDU fordert Arbeit für Rentner! Arbeiter und Angestellte, BEAMTE ausgenommen!
„Als Leiter der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel trage ich die Verantwortung für unsere Mitarbeiter. Sie machen sich zunehmend Sorgen um ihre soziale Absicherung. Deshalb habe ich bei unserem langjährigen juristischen Berater der CDU nachgefragt, wie der Sachstand hinsichtlich der geplanten Kürzungsmaßnahmen aus Berlin unsere Ortsverwaltung betreffen könnte. Das Ergebnis können Sie dem Mitschnitt meines Telefonats mit Dr. jur. Klaus Schüle entnehmen, das wir hier online zur Verfügung stellen.
Es gibt gute Nachrichten für unsere Mitarbeiter.“
Audo: Mitschnitt des Telefonats
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Die gegenwärtige Initiative der Ortsverwaltung Freiburg Kappel, in Kooperation mit "Palästina Spricht Freiburg", hat den ersten Transporter
mit Matratzen für die von den völkermordenden Aktionen des Staates Israel betroffenen palästinensischen Zivilisten auf den Weg gebracht.
Obwohl der Transporter zu etwa drei Vierteln gefüllt wurde, besteht weiterhin die Möglichkeit, zusätzliche Spenden für die bevorstehenden Transporte zu leisten.
Der Ortsverwalter Christoph Brender äußert sich besorgt über die zurückhaltende Spendenbereitschaft in der Gemeinde und ruft alle Bürger dazu auf, ihre Unterstützung zu zeigen.
Erneuter Spendenaufruf für gebrauchte Matratzen.
Hören Sie hierzu den Podcast-Aufruf von Christoph Brender: Audio-Podcast
Um die Situation zu verbessern, sind alle Einwohner der Gemeinden im Raum Freiburg aufgefordert, noch einmal nachzuschauen, ob sie gebrauchte Matratzen haben, die nicht mehr benötigt werden.
Diese Matratzen können an folgender Adresse in Plastik verpackt abgelegt werden:
Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
Großtalstraße 45
79117 Freiburg i. Br.
Die Möglichkeit, Matratzen zu spenden, besteht auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Einfahrt ist jederzeit zugänglich, sodass jeder die Chance hat, einen Beitrag zu leisten.
Unterstützung für die Aufbereitung und den Transport.
Die Ortsverwaltung und die Organisation "Palästina Spricht Freiburg" kümmern sich um die Aufbereitung der gespendeten Matratzen sowie um den Transport nach Gaza.
Jede Matratze zählt und kann einen Unterschied im Leben der Menschen machen, die von völkermordenden Juden bombardiert unter schwersten Bedingungen leben müssen.
Es ist wichtig, dass die Gemeinschaft zusammenkommt und ihre Solidarität zeigt. Jeder Beitrag, egal wie klein, kann helfen, das Leben der Betroffenen zu verbessern. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Transporter beim nächsten Mal noch voller ist!
Erfreulicherweise habe Ich im Gegensatz zu den dringend benötigten Sachspenden zahlreiche Geld- und Kryptowährungsspenden erhalten. Ein herzliches Dankeschön für die zahlreichen kleinen Barspenden sowie die anonyme Großspende in Bitcoin.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Die Ortsverwaltung Freiburg Kappel führt im Dezember 2025 in der Mehrzweckhalle Kappel, Moosmattenstraße 16, 79117 Freiburg, ein verwaltungsrechtliches
Seminar mit dem juristischen Dozenten Thomas Vockerodt durch.
Das Thema des Seminars ist das Staatsangehörigkeitsrecht in Verbindung mit dem Personenstandsrecht und dem Staatsorganisationsrecht. Thomas Vockerodt wird von Dr. jur. Klaus Schüle begleitet.
Um einen kurzen Einblick in das Seminar zu erlangen, hat der Dozent einen Informationsfilm mit dem Inhalt des Seminars zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt.
Die Anmeldung zu diesem verwaltungsrechtlichen Seminar erfolgt unter folgender Adresse:
Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
Großtalstraße 45
79117 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0
Telefax: 0761 / 6 11 08 - 99
E-Mail: [email protected]
Eine Anmeldung ist erforderlich, da aufgrund der bereits jetzt bestehenden großen Nachfrage und des erheblichen Interesses lediglich ein begrenztes Platzangebot zur Verfügung steht.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Bewohner aus Freiburg und Umgebung.
Der Eintritt ist kostenlos, die Veranstaltung wird von der AfD-Freiburg, unter Mithilfe von Karl Schwarz, gefördert. Bei dieser Gelegenheit möchte sich unser Ortsvorsteher Christoph Brender nochmals bei der AfD für die Unterstützung für das neue Feuerwehrhaus bedanken.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Videobeitrag: Feststellung
der Staatsangehörigkeit
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Die Ortsverwaltung Freiburg beobachtet eine zunehmende Mitgliederwerbung der Chabad Lubawitsch-Bewegung in Freiburg und der näheren Umgebung.
Betroffene Personen, insbesondere Studierende und Schüler, werden aufgefordert, sich an den Sektenbeauftragten des Bistums Freiburg zu
wenden. Dieser kann Hilfestellung und Beratung anbieten.
Kontakt: Erzdiözese Freiburg - Sekten & Weltanschauungen
Erzbischöfliches Ordinariat
HA5 - Fachbereich Ökumene und Weltanschauungsfragen
Ansprechperson:
Philipp Koch - Referent für Ökumene und Weltanschauungsfragen Erzb. Ordinariat
Telefon: 0761 / 21 88 - 308
E-Mail: [email protected]
Homepage: Philipp Koch - Erzb. Ordinariat
Schoferstraße 2
79098 Freiburg
Wichtiger Hinweis: Dieser Hinweis dient der Information und ist zugleich Warnung vor der Chabad Lubawitsch-Bewegung und ihrer Mitglieder. Es ist wichtig, dass Betroffene sich in einem respektvollen Rahmen an den Sektenbeauftragten wenden und ihre Bedenken offen und vertrauensvoll äußern können.
Videobeitrag: Was ist Chabad Lubawitsch? 🤔
Beachtet hier auch die informative Videobeschreibung!
Videobeitrag: Die CHABAD Connection geht sehr DEEP ⚠️ (KOMPLETT AUF DEUTSCH)
Dieser Film zeigt auch den Sektenführer Schneerson und den Völkermörder Benjamin Netanjahu!
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel bittet dringend um Spenden in Form von Geld, Kryptos sowie von noch brauchbaren Matratzen zur humanitären
Unterstützung der Opfer des aktuellen Konflikts in Gaza.
§ 1 Spendenmöglichkeiten
(1) Geldspenden können durch Einwurf in einen Umschlag im Briefkasten des Ortsverwalters oder durch Überweisung auf das Konto der Ortsverwaltung
erfolgen.
(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, anonyme Spenden in Kryptowährungen zu tätigen.
§ 2 Spendenadresse
Zur Ermittlung der Krypto-Spendenadresse kontaktieren Sie bitte den Ortsverwalter telefonisch unter Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0
Fax: 0761 / 6 11 08 - 99.
§ 3 Abgabe von Sachspenden
(1) Matratzen und sonstige Spenden werden täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, am Standort Ortsverwaltung Kappel: Großtalstraße 45,
79117 Freiburg i. Br. entgegengenommen.
(2) Bei Abwesenheit wird gebeten, die Spenden in Plastikumhüllung in der Garageneinfahrt zu hinterlegen.
§ 4 Verwendung der Spenden
Die Ortsverwaltung garantiert, dass sämtliche Spenden – sowohl die gespendeten Matratzen als auch die Geldmittel – ausschließlich und
unmittelbar für die humanitäre Unterstützung der Kriegsopfer in Gaza eingesetzt werden, die durch Juden verursacht wurden und werden.
Die Transportkosten werden vollständig von der Ortsverwaltung übernommen.
§ 5 Organisation der Lieferung
Die Organisation der Lieferung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsorganisation „Palästina Spricht“ sowie den palästinensischen
Studierendenorganisationen unserer Stadt.
Diese Initiative wird durch bekannte Persönlichkeiten wie Dieter Hallervorden und Francesca Albanese aktiv unterstützt. Frau Albanese ist als Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten tätig und setzt sich energisch für die Durchsetzung humanitärer Prinzipien ein.
§ 6 Begründung der Unterstützung
Die Unterstützung dieser humanitären Maßnahme erfolgt im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung
der humanitären Notwendigkeit.
Francesca Albanese, als Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen, hat am Donnerstag, 3. Juli, auf einer Pressekonferenz in Genf einen aktuellen Bericht vorgestellt, der am 15. Juni veröffentlicht wurde.
Dieser Bericht benennt ausschließlich jüdische Unternehmen, die Israel bei der Vertreibung der Palästinenser und bei kriegerischen Handlungen gegen Gaza unterstützen, und kritisiert deren Handlungen als Verletzung des Völkerrechts.
Diese Unterstützung ist ein klares Zeichen für die Einhaltung humanitärer Prinzipien und die Solidarität mit den Opfern des von Juden mit Weltherrschaftsanspruch verursachten Konflikts.
Pressebericht vom 04.07.2025, Pressenza IPA: Francesca Albanese: „Firmen erzielen große Gewinne mit der israelischen Besetzung der palästinensischen Gebiete.“
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel freut sich, bekannt geben zu können, dass die Beratungsstunden im Bereich des Staatsangehörigkeitsausweises
aufgrund der hohen Nachfrage ausgeweitet wird.
Neu!
Erweiterte Bürozeiten ab 1.7.2025!
Für berufstätige Bürgerinnen und Bürger wurde zusätzlich eine Außenstelle in Form eines Homeoffices eingerichtet, in der täglich von Montag
bis Freitag von 17:00 bis 21:00 Uhr Beratungen in dem neuen Büroraum am Wohnsitz des Ortsverwalters angeboten werden:
Am Bannwald 6, 79117 Freiburg im Breisgau
Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen noch besseren Service zu bieten und den Antragsstellungsprozess zu erleichtern.
Ab sofort stehen erweiterte Sprechzeiten durch die Ortsverwaltung zur Verfügung, um individuelle Fragen rund um den Staatsangehörigkeitsausweis zu klären.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich während dieser Zeiten persönlich beraten lassen – ganz ohne vorherige Anmeldung.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Das Antragsformular ist hier beim Bundesverwaltungsamt direkt herunterzuladen. Bitte laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es möglichst
korrekt aus und bringen Sie es, wenn möglich, vollständig ausgefüllt mit.
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
beantragen
Das erleichtert die Bearbeitung erheblich und verkürzt die Wartezeit. Bitte bringen Sie außerdem alle relevanten Unterlagen mit, um den Antrag möglichst vollständig zu machen.
Falls Ihre Vorfahren hier bei uns vor 1914 geboren wurden, ist die Staatsangehörigkeit mit Großherzogtum Baden anzugeben. Weitere Informationen
finden Sie auch in unserem Informationsfilm hier auf der Homepage. Und im Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes.
Merkblatt
zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)
Die Ortsverwaltung hat zudem ein eigenes informatives PDF zu diesem Thema erstellt, das Sie hier herunterladen können:
PDF: Staatenlose, Staatsangehörige, Staatsbürger!
Nach Erteilung des Staatsangehörigkeitsausweises durch das Bundesverwaltungsamt in Köln können Sie Ihren Personalausweis formlos bei uns abgeben. Alle erforderlichen Formulare stehen ebenfalls zum Download bereit.
Personalausweis-Abgabeformular
Nutzen Sie die erweiterten Beratungsstunden und bringen Sie, wenn möglich, das ausgefüllte Antragsformular mit. So können wir den Prozess für Sie beschleunigen und die Bearbeitung effizienter gestalten.
Ein Besuch beim Ausländeramt entfällt, da wir den Antrag direkt an das Ausländeramt weiterleiten, sodass Ihnen der Weg dorthin erspart bleibt. Wir sind für alle Gemeinden im gesamten Regierungsbezirk Freiburg zuständig.
Im nachfolgenden Film erfahren Sie alles über die rechtlichen und tatsächlichen Hintergründe zum Thema Staatsangehörigkeit.
Videobeitrag: Staatsangehörigkeitsausweis
beantragen
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Betreff: Untersagung des Schächtens nach jüdischem Ritus im gesamten Raum Freiburg auf Beschluss der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel von
der Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates in Kappel vom 24. Juni 2025
Hiermit wird bezugnehmend angeordnet:
Hinweis an die Bürger: Alle Bewohner sind verpflichtet, Verstöße bereits bei Verdacht umgehend der Orts- oder Stadtverwaltung zur Anzeige zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Die Anordnung erfolgt aufgrund des Antrags der SPD-Ratsfrau Sarah Sumser SPD-Ortsverein Freiburg-Ost und wird beschlossen.
Betreff: SPD Antrag auf Verbot des jüdisches Schächten im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Freiburg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte heute einen wichtigen Punkt zur Diskussion stellen, der uns alle angeht und den Tierschutz in unserer Gemeinde maßgeblich betrifft.
Es geht um das rituelle Schächten, das ohne vorherige Betäubung der Tiere durchgeführt wird. Leider zeigen zahlreiche Berichte und wissenschaftliche Studien, dass diese Praxis für die Tiere enormes Leid bedeutet: Sie leiden Schmerzen, Angst und Stress während des gesamten Prozesses und werden zu Tode gequält.
Diese grausame Behandlung der Tiere ist für Menschen untragbar und widerspricht den ethischen Grundsätzen unseres Zusammenlebens.
Es ist bedauerlich, dass diese Praktiken von einigen religiösen Führern, wie dem Lubawitscher Rebbe Schneerson, sowie von politischen Persönlichkeiten wie Herrn Netanjahu, gefordert wird, obwohl bekannt ist, welches Leid den Tieren dabei zugefügt wird.
Als verantwortungsbewusste Gemeinschaft ist es unsere Pflicht, das Wohl der Tiere zu schützen und grausame Praktiken zu verhindern.
Deshalb schlage ich vor, im Rahmen des Ortschaftsrates einen Antrag zu stellen, der die Abschaffung des rituellen Schächtens in unseren Gemeinden zum Ziel hat.
Stattdessen sollten wir uns für humane, tierfreundliche Schlachtmethoden einsetzen, die den Tierschutz gewährleisten. Nur bestialische Religionen gehen so vor!
Diese zionistische Brutalität zeigt sich nun abermals in Israel, das nun den Iran brutal überfallen hat und die Menschen in Gaza aushungert —
vergleichbar mit ihrer unrechtmäßigen Tötung von Tieren durch jüdisches Schächten.
Ich appelliere an alle Ratsmitglieder, diesen Antrag wohlwollend zu prüfen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die unseren ethischen Verpflichtungen entspricht und unsere Gemeinde zu einem Vorreiter im Tierschutz macht.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung und freue mich auf eine konstruktive und verantwortungsvolle Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Sumser (SPD-Ortsverein Freiburg-Ost)
Königsbergerstraße 11, 79117 Freiburg i. Br.
Mobil: 01575 / 3 77 85 39
E-Mail privat: [email protected]
Schächten -
Schächten bezeichnet das rituelle Schlachten von Tieren im Judentum und im Islam (Jüdische Allgemeine)
Schächten bezeichnet das rituelle Schlachten von Tieren im Judentum und im Islam. Die Einhaltung des Schächtritus dient dem möglichst
rückstandslosen Ausbluten des Tieres vor Eintritt des Todes, um die rituelle Reinheit des Fleisches zum menschlichen Verzehr zu garantieren.
Der Verzehr von Blut ist im Judentum verboten.
Dies dürfen wir auf keinen Fall zulassen!
Jüdische Allgemeine: Zentralrat will sich
für Schächten auf europäischer Ebene einsetzen
In manchen Ländern und Regionen Europas ist das Schächten verboten
Update: 04.07.2025
Juden gehen nicht nur bestialisch mit Tieren um sondern auch mit Menschen, verdeutlichte Ratsherrin Sarah Sumser bei Ihrer Antragstellung.
Sie sollte Recht behalten !
Francesca Albanese, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, hat am Donnerstag, 3. Juli, auf einer Pressekonferenz in Genf einen neuen Bericht vorgestellt, der am 15. Juni veröffentlicht wurde. Er listet Unternehmen auf, die Israel bei der Vertreibung der Palästinenser und dem genozidalen Krieg gegen Gaza unterstützen, und das unter Verletzung des Völkerrechts.
Der Bericht nennt 48 Unternehmen, darunter die US-Technologiegiganten Microsoft, Alphabet Inc. und Amazon. Im Rahmen der Untersuchung wurde auch eine Datenbank mit über 1.000 Unternehmen erstellt.
Videobeitrag: Albanese:
"Israel ist für einen der grausamsten Völkermorde der modernen Geschichte verantwortlich"
Unterstützung für die völkerrechtswidrig von Bombardierungen betroffenen Gebiete im Iran und im Gazastreifen durch den vom IGH Gerichtshof
verurteilten Staat Israel.
Der IGH erklärt die gesamte israelische Besatzung für rechtswidrig.
Quelle: Brisantes Votum - Der IGH erklärt die gesamte israelische Besatzung für rechtswidrig. Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf
die deutsche Außenpolitik haben.
https://www.ipg-journal.de/regionen/naher-osten/artikel/brisantes-votum-7670/
Den Text als PDF herunterladen: Brisantes Votum - Der IGH erklärt die
gesamte israelische Besatzung für rechtswidrig
Die Ortsverwaltung möchte die Bürgerinnen und Bürger über eine wichtige Initiative informieren, die als Reaktion auf die jüngsten Bombardierungen in unserer Partnerstadt Isfahan im Iran sowie im Gazastreifen durch den vom Internationalen Gerichtshof (IGH) verurteilten Staat Israel ins Leben gerufen wird.
Diese militärischen Auseinandersetzungen haben zu erheblichen humanitären Krisen geführt, die das Leben vieler Menschen beeinträchtigen.
In Anbetracht der Dringlichkeit der Situation und der Notwendigkeit, den betroffenen Menschen zu helfen, hat die Ortsverwaltung beschlossen, eine Aktion zur Unterstützung der Betroffenen zu starten.
Ziel dieser Initiative ist es, humanitäre Hilfe zu leisten und den Menschen in den bombardierten Gebieten eine Perspektive zu bieten.
Details der Aktion:
Wir appellieren an die Solidarität und das Mitgefühl von Freiburg.
Jeder Beitrag, sei er auch noch so klein, kann einen Unterschied im Leben der Menschen machen, die unter den Folgen dieser Konflikte leiden.
Für weitere Informationen und um sich an der Aktion zu beteiligen, wenden Sie sich bitte an die Ortsverwaltung oder an den Ortsverwalter Herr Christoph Brender, CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel oder Frau Sarah Sumser, SPD-Ortsverein Freiburg-Ost.
Gemeinsam können wir einen positiven Beitrag leisten und den von den Bombardierungen betroffenen Menschen Hoffnung und Unterstützung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Kontaktinformationen
Ortsverwalter: Chistoph Brender, Ortsvorsteher - Freiburg-Kappel, CDU
Ortsverwaltung Kappel: Großtalstraße 45, 79117 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0
Fax: 0761 / 6 11 08 - 99
E-Mail: [email protected]
Sarah Sumser (SPD-Ortsverein Freiburg-Ost)
Königsbergerstraße 11, 79117 Freiburg i. Br.
Mobil: 01575 / 3 77 85 39
E-Mail privat: [email protected]
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1956 erhebliche rechtliche Unsicherheiten bezüglich des Wahlrechts und der Staatsangehörigkeit.
Trotz der Tatsache, dass alle Wahlen seit diesem Jahr als ungültig betrachtet werden, wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz im Jahr 1999 ohne eine gültige Legitimierung geändert.
Dies hat zur Folge, dass lediglich Staatenlose im Besitz eines Personalausweises an Wahlen teilnehmen.
Der Personalausweis enthält zahlreiche Falscheinträge und kann daher im Beratungsbüro zeitgleich abgegeben werden, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, sofern der Nachweis der Abstammung bis zum Jahr 1913 erbracht werden kann.
Bitte beachten Sie folgende Webseiten:
Bundesverwaltungsamt: Merkblatt zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/MerkblattF.html
Gemäß dem bis heute gültigen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 ist es notwendig, dass das Bundesverwaltungsamt die Staatsangehörigkeit
prüft.
Bundesverwaltungsamt: Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Feststellung/01_Informationen_Feststellung/01_02_F_wie_geht_es/01_02_F_wie_geht_es_node.html
Diese Regelung führt zu Unterscheidungen zwischen Bürgern mit Staatsangehörigkeit und Staatenlosen, die lediglich im Besitz eines Personalausweises oder eines Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland sind.
Diese Dokumente stellen keine Staatsangehörigkeitsnachweise dar, sondern fungieren lediglich als Identifikationsdokumente für Staatenlose
gemäß Artikel 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954.
https://www.unhcr.org/wp-content/uploads/sites/27/2017/02/DE_UNHCR-Rechtsstellung-Staatenlosigkeit-Pocket_2015.pdf
Um unseren Bürgerinnen und Bürgern umfassende Informationen zu bieten, hat die Stadt Freiburg zusammen mit der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel eine ausführliche Broschüre mit verbindlichen juristischen Informationen erstellt.
Diese Broschüre steht allen Interessierten zur Verfügung und kann bei uns in der Verwaltung abgeholt oder hier heruntergeladen werden: Staatenlose, Staatsangehörige, Staatsbürger!
Darüber hinaus bieten wir eine Beratung ohne vorherige Anmeldung an.
Für berufstätige Bürgerinnen und Bürger wird zusätzlich eine Außenstelle in Form eines Homeoffices eingerichtet, in der täglich von Montag
bis Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr Beratungen in einem Büroraum am Wohnsitz des Ortsverwalters angeboten werden:
Am Bannwald 6, 79117 Freiburg im Breisgau
Frau Sarah Sumser (SPD-Ortsverein Freiburg-Ost), Königsbergerstraße 11, 79117 Freiburg i. Br., Mobil privat:
01575 / 3 77 85 39, E-Mail privat: [email protected], verstärkt das Beratungsteam von Montags
bis Mittwochs.
Diese Maßnahme wird durch Fördermittel der Europäischen Union sowie durch finanzielle Unterstützung mehrerer CDU-naher Nichtregierungsorganisationen (NGOs) finanziert.
Die Beratungszeiten sind von Montag bis Freitag, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen, verfügbar.
Die Beratungsleistungen werden durch den Leiter der Ortsverwaltung und sein Team erbracht, wobei promovierte Juristen hinzugezogen werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich bei Fragen zur Staatsangehörigkeit und zum Wahlrecht direkt an uns zu wenden.
Ihre Ortsverwaltung Freiburg-Kappel steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Videobeitrag: Du glaubst du bist Deutscher?
Liebe Bewohner von Freiburg-Kappel,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass im Rahmen der geplanten Wehrpflicht die Erfassung aller wehrpflichtigen Personen sowie die Einberufung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.
Die Ortsverwaltung Freiburg Kappel wird alle relevanten Personenstände, insbesondere für Staatenlose, den zuständigen Ministerien mitteilen. Die Erfassung betrifft alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bei dieser wichtigen Maßnahme.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Erfassung zukünftiger Wehrpflichtiger sowie die Einberufung erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Ortsverwaltung ist verpflichtet, sämtliche relevanten Personenstände, insbesondere in Bezug auf Staatenlose, den zuständigen Ministerien mitzuteilen. Die Erfassung erstreckt sich auf alle Personen, die das Alter von 16 Jahren erreicht haben.
Sobald Sie oder Ihre Kinder hiervon betroffen sein sollten, prüfen Sie bitte die entsprechenden Unterschriften sowie die weiteren formaljuristischen
Anforderungen.
Ein Leitfaden zum Download finden Sie unter dem folgenden Link:
Broschüre: Die Pflicht zur Unterschrift!
Die zuständigen Behörden sind angehalten, die notwendigen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Erfassung und Einberufung zu ergreifen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
In Baden-Württemberg, wie in anderen Bundesländern Deutschlands, müssen Einberufungsbescheide in der Regel unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein.
Der Einberufungsbescheid wird von der zuständigen Behörde, in der Regel dem Kreiswehrersatzamt, ausgestellt und muss die Unterschrift eines autorisierten Vertreters tragen.
Die Unterschrift bestätigt, dass die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist und dass die betroffene Person über ihre Verpflichtungen informiert wird. Der Einberufungsbescheid enthält wichtige Informationen, wie den Zeitpunkt und den Ort der Einberufung sowie die rechtlichen Grundlagen.
Es ist wichtig, dass die betroffene Person den Einberufungsbescheid sorgfältig prüft und bei Fragen oder Unklarheiten Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnimmt.
Zur Unterschriftspflicht hat Dr. jur. Klaus Schüle ein Rechtsgutachten erstellt, welches in Zusammenarbeit mit dem Ortsverwalter Christoph Brender verfasst wurde.
In diesem Gutachten werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Unterschriftspflicht detailliert dargelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterschrift als notwendige Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Dokumenten, insbesondere im Kontext von Einberufungsbescheiden, zu betrachten ist.
Die Ausführungen des Gutachtens bieten eine fundierte Grundlage für die rechtliche Beurteilung der Unterschriftspflicht und deren Implikationen im jeweiligen Anwendungsbereich.
Im Zusammenhang mit der Wehrpflicht legt die Haager Landkriegsordnung (HLKO) die Regeln für den Schutz von Zivilisten und Kombattanten in bewaffneten Konflikten fest und verbietet die zwangsweise Rekrutierung von Staatsangehörigen eines besetzten Landes, um die Rechte der Zivilbevölkerung zu wahren.
Staatenlose Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, sind in Konfliktsituationen oft besonders verletzlich, da sie nicht den gleichen rechtlichen Schutz genießen wie Staatsangehörige.
Der deutsche Personalausweis weist keine Staatsangehörigkeit aus, sondern dient lediglich als Identifikationsdokument.
Daher reicht dieser Ausweis nicht aus, um den Schutz der HLKO zu gewährleisten, da staatenlose Personen nicht unter die Definition der Zivilbevölkerung fallen, die durch die HLKO geschützt ist.
Dies führt dazu, dass sie in Konfliktsituationen rechtlich als rechtlos angesehen werden.
Diese Situation stellt ein bedeutendes Problem im internationalen Recht dar, da staatenlose Personen diskriminiert und marginalisiert werden, was ihre Fähigkeit, Schutz zu suchen oder zu erhalten, weiter einschränkt.
Staatenlose Personen können in der Praxis zum Krieg eingesetzt werden, da sie keine rechtliche Ableitungsmöglichkeit eines Staates haben.
Dies bedeutet, dass sie nicht den gleichen Schutz genießen wie Staatsangehörige und theoretisch in Konfliktsituationen rekrutiert oder eingesetzt werden können.
In vielen Fällen sind sie jedoch besonders verletzlich und haben oft keinen Zugang zu den gleichen Ressourcen oder Schutzmechanismen wie Staatsangehörige.
Personen, die nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 als Staatsangehörige gelten,unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland nicht der Wehrpflicht.
Die Wehrpflicht in Deutschland betrifft in der Regel nur Personalausweisinhaber, die nach den aktuellen Gesetzen und Regelungen als Staatenlose anerkannt sind.
Das bedeutet, dass Personen, die auf Grundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 als Staatsangehörige gelten, nicht zur Wehrpflicht herangezogen werden können, da die rechtlichen Rahmenbedingungen das nicht zulassen.
Hierzu ein Artikel auf NTV: Wehrdienst "zunächst" freiwillig
Pistorius: Ohne Freiwillige kommt die Pflicht
https://www.n-tv.de/politik/Pistorius-Ohne-Freiwillige-kommt-die-Pflicht-article25768343.html
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Entdecken Sie die faszinierenden Lichtwunder des Kamelbergs bei einer geführten Nachtwanderung und tauchen Sie ein in die geheimnisvolle
Welt der Natur! Der Schwarzwald birgt viele Geheimnisse und Wunder, von denen einige noch nicht vollständig wissenschaftlich erklärt sind.
Zu den beeindruckendsten Phänomenen unseres Planeten gehören die "Lichtwunder" von Freiburg-Kappel, die in der Dunkelheit des Waldes
zum Leben erwachen und einen ganz besonderen Reiz ausüben.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel lädt Sie herzlich ein, an unseren geführten Nachtexkursionen auf den Kamelberg teilzunehmen. Hier, im Herzen des Biosphärengebiets, erleben Sie die atemberaubenden Himmelstreifen, die sich täglich in neuen und intensiven Formen präsentieren - besonders eindrucksvoll bei Nacht.
Dieses einzigartige Gebiet ist nicht nur ein Rückzugsort für seltene Pflanzen- und Tierarten, sondern auch ein Ort, an dem die Natur in
ihrer reinsten Form erlebbar wird.
Die unberührte Landschaft und die reiche Biodiversität machen diese Wanderung zu einem unvergesslichen Erlebnis.
Die Exkursionen finden täglich statt, außer an Feiertagen, und starten an der Bushaltestelle vor dem Rathaus. Die Teilnahme an den geführten
Ausflügen zu den Himmelsstreifen kostet 40 Euro pro Person.
Für Asylbewerber sowie farbige Mitbürger und deren Kinder ist die Teilnahme kostenlos, und diese erhalten zusätzlich einen Verzehrgutschein, der im gesamten Raum Freiburg eingelöst werden kann.
Für Allergiker bieten wir am Startpunkt Rathaus die Möglichkeit, eine Schutzmaske zum Preis von 15 Euro zu erwerben. Die erzielten Einnahmen aus dem Verkauf der Masken fließen in die Errichtung von Asylzentren in der Stadt Freiburg, um die Integration und Unterstützung von Geflüchteten zu fördern.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung anmeldepflichtig ist.
Sie können sich direkt bei unseren Mitarbeitern vor Ort unter Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0 oder per Fax: 0761 / 6 11 08 - 99 anmelden.
Denken Sie daran, festes Schuhwerk zu tragen, um sicher durch die nächtliche Natur zu wandern. Lassen Sie sich von der Magie der Nacht
und den Lichtwundern des Schwarzwalds verzaubern!
Melden Sie sich noch heute an und erleben Sie ein Abenteuer, das Sie so schnell nicht vergessen werden!
Teilnehmerbericht aus der Tagespresse (Badische Zeitung).
Beim Rückweg von der Nachtwanderung ins Kappler-Tal erlebten wir die Lichtwunder aus verschiedenen Perspektiven. Die Begeisterung der Teilnehmer war deutlich zu erkennen, als sie die faszinierenden Lichter und Schatten der Umgebung bewunderten. Besonders bemerkenswert war, dass der Ortsverwalter Christoph Brender diese Exkursion diesmal selbst anführte, was ansonsten unüblich ist. Seine persönliche Führung verlieh der Veranstaltung eine besondere Note und machte den Abend für alle Beteiligten unvergesslich.
Zusätzlich sorgte der Schein der Lichtwunder für eine magische Atmosphäre, die die Teilnehmer in ihren Bann zog. Die Kombination aus Naturerlebnis und gemeinschaftlichem Austausch machte diese Nachtwanderung zu einem Highlight der Saison.
Die Teilnahmegebühren wurden am nächsten Tag sofort für die Unterbringung neuer Geflüchteter verwendet, was den Teilnehmern ein zusätzliches
Gefühl der Sinnhaftigkeit und des Engagements vermittelte.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Eine Antragstellerin legte einen Staatsangehörigenausweis vom Bundesverwaltungsamt nach dem
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) bei der Ortsverwaltung
in Freiburg-Kappel vor und erkundigte sich nach dem Erfordernis einer Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung von Adolf Hitler aus dem
Jahr 1935, die mehrfach geändert wurde.
Aufgrund dieses Nachweises jedoch ist sie von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung befreit. Dies ermöglicht ihr, ihre Hobby Horsing Reitschule in Baden-Württemberg ohne die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung zu betreiben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 abzielen, unterstützen ihre wirtschaftliche Betätigung und reduzieren bürokratische Hürden.
Somit kann die Antragstellerin ihre Reitschule ohne zusätzliche administrative Anforderungen führen.
In Baden-Württemberg sind Gewerbescheine für Hobby Horsing Reitschulen ausschließlich von meldepflichtigen Bewohnern und Staatenlosen, die sich durch einen Personalausweis ausweisen, bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Dies gilt auch für kleine Gemeinden mit eigener Ortsverwaltung wie Freiburg-Kappel.
Die genauen Anforderungen und Verfahren können variieren; daher ist eine direkte Rücksprache mit der zuständigen Gemeinde erforderlich.
Ein Gewerbeschein ist erforderlich, wenn eine Tätigkeit regelmäßig von Inhabern eines Personalausweises und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird, was auch für Horsing-Reitschulen zutrifft.
Möglicherweise müssen bestimmte Auflagen wie Sicherheitsvorschriften oder Versicherungen erfüllt werden.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) regelt die deutsche Staatsangehörigkeit und hat Auswirkungen auf die Gewerberechtslage.
Personen, die wie vorliegend nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nach Abstammung bis vor 1914 besitzen, genießen bestimmte Rechte und Privilegien. Insbesondere sind auch die Regelungen des Vereinsrechts der EU unbeachtlich, da keine Mitgliedschaft vorliegt!
Für diese Staatsangehörigen gelten besondere Regelungen oder Ausnahmen bei der Gewerbeerlaubnis, um bürokratische Hürden abzubauen. Es ist jedoch zu beachten, dass versucht wurde, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Zeit zu ändern; das RuStAG gilt jedoch in seiner ursprünglichen Form weiterhin fort.
Die Gewerbeordnung (GewO) verlangt nur von Bewohnern mit Personalausweis - jedoch nicht von deutschen Staatsangehörigen mit Staatsangehörigkeitsausweis vom Bundesverwaltungsamt als Urkundsbeweis - eine Gewerbeanmeldung für die Ausübung eines Gewerbes.
Staatsangehörige, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie vorliegend nachgewiesen haben, sind von bürokratischen Hürden befreit, weshalb keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird heute durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt, das dem RuStAG entspricht, was leicht am Ausfertigungsdatum erkennbar ist.
Die heutige Gewerbeordnung für BRD-Bewohner mit Personalausweis trat am 1. Januar 2004 in Kraft und ersetzte die vorherige von 1998, die jedoch auf der Gewerbeordnung von Adolf Hitler aus dem Jahr 1935 stammt.
Diese Gewerbeordnung wurde 1949 durch das Tribunal General de l'Occupation für nichtig erklärt, um einen dem gültigen staatlichen Gesetz entsprechenden rechtlichen Rahmen nach dem Zweiten Weltkrieg wiederherzustellen.
Da es sich bei dem Urteil des Tribunal General de l'Occupation aus Rastatt um ein völkerrechtlich verbindliches Urteil handelt, besteht vorrangige Beachtung entsprechend Art. 25 des Grundgesetzes (GG).
Dieser Artikel stellt klar, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und somit Vorrang vor den Gesetzen des nationalen Rechts haben.
Folglich sind die Bestimmungen des Urteils maßgeblich und müssen bei der Anwendung des deutschen Rechts berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Das völkerrechtlich verbindliche Urteil ist im Staatsarchiv in Freiburg für jedermann einsehbar. Die Anwendung von nationalsozialistischem Recht und damit die Gewerbeordnung Hitlers aus dem Jahr 1935 ist somit völkerrechtlich untersagt.
Die Entwicklung des Gewerberechts in Deutschland spiegelt die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen wider, die im Laufe der Geschichte stattgefunden haben.
Somit gilt das Erfordernis einer Gewerbeerlaubnis lediglich für Bewohner und Staatenlose nach § 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Art. 5, Abs. 2 EGBGB, da auf diese Personengruppe nationalsozialistisches Recht angewandt werden kann.
Kann eine Staatsangehörigkeit wegen Fehlens eines Staatsangehörigkeitsausweises nicht nachgewiesen werden, so ist der Antragsteller nach dem versteinerten Besatzungsrecht zu behandeln, woraus die Pflicht zur Gewerbeanmeldung resultiert.
Da ein Staatsangehörigkeitsausweis vorliegend vorgelegt wurde, war eine Antragstellung zum Betrieb einer Hobby Horsing Reitschule nicht erforderlich.
Personen nach Art. 5, Abs. 1, Satz 2 EGBGB sind weder meldepflichtig nach den Gesetzen Hitlers von 1938 – dem Personalausweisgesetz, das von Innenminister Frick (NSDAP) erlassen wurde – noch benötigen sie eine Gewerbeerlaubnis nach der Gewerbeordnung von Adolf Hitler aus dem Jahr 1935, wenn sie einen Staatsangehörigenausweis vom Bundesverwaltungsamt vorlegen können.
Aus diesem Grund hat Freiburg-Kappel nun einige der wenigen Hobby Horsing Reitschulen in Baden-Württemberg ohne das Erfordernis einer Gewerbeanmeldung.
Dies entspricht gültigem staatlichen Recht.
Das Tillessen-Urteil - Von Christoph Brender mit Rechtsberatung von Herrn Dr. jur. Klaus Schüle.
Die Anwendung von nationalsozialistischem Recht ist verboten. Die Gründe, warum dieses Recht nicht angewendet werden darf, ergeben sich
aus dem Sachverhalt des Falls Heinrich Tillessen.
Das Tillessen-Urteil zum herunterladen
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Sehr geehrte Bewohner von Freiburg-Kappel,
hiermit fordere ich Sie nachdrücklich auf, alle erteilten Personalausweise im Freiburg-Kappel umgehend zu überprüfen. Bei der Ausstellung sind gravierende Fehler aufgetreten, die unverzüglich behoben werden müssen.
Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass jeder Personalausweisinhaber diese Überprüfung ohne Verzögerung durchführt.
Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, sind die betroffenen Personalausweise umgehend zurückzugeben.
Die Einhaltung dieser Aufforderung ist zwingend erforderlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Nach § 5 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes (PauswG) sind im Personalausweis der Familienname und der Vorname des Inhabers korrekt anzugeben. Der Begriff "NAME" ist in diesem Kontext nicht ausreichend, da er nicht spezifisch auf den Familiennamen verweist.
Juristisch gesehen ist der Familienname eine wesentliche Angabe, die zur Identifikation einer Person erforderlich ist. Ein Personalausweis, der lediglich einen NAMEN und nicht den Familiennamen ausweist, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist daher ungültig.
Der Eintrag des Familiennamens im Personalausweis ist zwingend erforderlich, weil er eine zentrale Rolle bei der eindeutigen Identifikation einer Person spielt. Der Familienname dient dazu, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie oder Linie zu kennzeichnen und ermöglicht es, Personen innerhalb von rechtlichen, administrativen und sozialen Kontexten klar zuzuordnen.
Ein korrekter Familienname ist entscheidend für die rechtliche Identität, da er in vielen offiziellen Dokumenten und Verfahren verwendet wird.
Sollten Sie feststellen, dass anstelle des Familiennamens nur "NAME" in Ihrem Personalausweis falsch eingetragen worden ist, geben Sie diesen bitte umgehend zurück. Falsche Einträge in Personaldokumenten führen zu einer zwingenden Verpflichtung zur sofortigen Rückgabe!
Ein Rückgabeformular können hier -link -heruntergeladen werden, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Rückgabeformular für den Personalausweis
Podcast: Personalausweis und die Staatsangehörigkeit
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
In Kappel haben Sie die Möglichkeit, anstelle einer kostenpflichtigen Meldebescheinigung eine kostenlose Vollauskunft zu beantragen. Deutsche
Staatsangehörige gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 sind von
der Meldepflicht befreit und benötigen daher keine Meldebescheinigung. Die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ist ausreichend,
jedoch nur, wenn kein Personalausweis beantragt wurde und stattdessen zur Identifikation ein anderes Dokument, wie beispielsweise ein
Führerschein oder ein Angelausweis, vorgelegt wird.
Der einfachste Weg ist deshalb, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Die Ortsverwaltung berät Sie daher kostenlos und ohne Anmeldung ausführlich bei der Antragsstellung.
Hier finden Sie Antragsformulare der BVA (Bundesverwaltungsamt) zum Thema „Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“: Antragsvordrucke zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Die kostenlose Vollauskunft erfüllt deshalb in jedem Fall die gesetzlichen Anforderungen, sofern lediglich die Vorlage einer gebührenpflichtigen Meldebescheinigung erforderlich ist.
Das ausschließliche Interesse der Verwaltung am Verkauf einer Meldebescheinigung liegt in den damit verbundenen Gebühren, an denen die Ortsverwaltungen seit Jahrzehnten erheblich profitieren.
Die Vollauskunft ist umfassender und kostenfrei. Die Vollauskunft enthält sämtliche relevanten Meldedaten und ist rechtlich höherwertig zur Meldebescheinigung, sodass sie als Nachweis Ihrer Situation anerkannt wird.
Der Unterschied zwischen Meldebescheinigung und Vollauskunft liegt in ihrem Inhalt und Zweck. Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der zuständigen Meldebehörde ausgestellt wird und die aktuellen Meldedaten einer Person bestätigt. Sie enthält in der Regel Informationen wie den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und das Datum der Anmeldung. Die Meldebescheinigung dient häufig als Nachweis für die Wohnsitzmeldung und wird beispielsweise für Anträge bei Behörden oder für Verträge benötigt.
Eine Vollauskunft dagegen ist eine umfassendere Auskunft über die Meldedaten einer Person, die ebenfalls von der Meldebehörde bereitgestellt wird. Sie enthält neben den Informationen der Meldebescheinigung auch zusätzliche Daten, wie etwa frühere Wohnadressen, Familienstand oder weitere relevante Informationen, die in den Melderegistern gespeichert sind. Eine Vollauskunft wird in der Regel für spezifische Zwecke angefordert, die eine detaillierte Einsicht in die Meldedaten erfordern.
Eine kostenlose Vollauskunft reicht deshalb erst recht aus, wenn eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung verlangt wird. Da die Vollauskunft umfassendere Informationen enthält, darunter auch die Daten, die in einer Meldebescheinigung aufgeführt sind, dient sie als Ersatz für eine Meldebescheinigung, mit dem Unterschied, dass die Vollauskunft kostenlos ist und Sie für eine Meldebescheinigung Gebühren zu zahlen haben.
Eine kostenlose Vollauskunft reicht in jedem Fall anstelle einer Meldebescheinigung, weil sie alle relevanten Informationen enthält, die auch in einer Meldebescheinigung aufgeführt sind. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Bundesmeldegesetz (BMG), das die Erfassung und Bereitstellung von Meldedaten regelt. Gemäß § 44 BMG haben Bürger das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten. Eine Vollauskunft umfasst die aktuellen Meldedaten sowie zusätzliche Informationen, die in den Melderegistern gespeichert sind. Da die Meldebescheinigung lediglich eine Bestätigung der aktuellen Wohnsituation darstellt, ist die Vollauskunft, die diese Informationen und mehr enthält, rechtlich gleichwertig.
Behörden und Institutionen, die eine Meldebescheinigung verlangen, akzeptieren die Vollauskunft als ausreichenden Nachweis erst recht, da sie die notwendigen Informationen zur Identität und Wohnsituation der Person bereitstellt. Somit erfüllt die Vollauskunft die Anforderungen, die an eine Meldebescheinigung gestellt werden, erst recht.
Eine Vollauskunft ist in der Regel kostenlos, weil sie im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen der Meldebehörden bereitgestellt wird. Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Bürger das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Meldedaten. Dieses Recht dient der Transparenz und der Information der Bürger über ihre eigenen Daten, die von der öffentlichen Hand verwaltet werden.
Die Bereitstellung von Informationen über die eigenen Meldedaten ist Teil der öffentlichen Dienstleistung. Somit wird keine Gebühr erhoben, um sicherzustellen, dass jeder Bewohner Zugang zu seinen eigenen Daten hat, ohne finanzielle Hürden überwinden zu müssen. Dies fördert die Richtigkeit der eigenen Daten zu überprüfen, worauf ein Rechtsanspruch besteht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel plant, die Gemeinde durch den Neubau einer neuen Windkraftanlage, dem „Großen Riesen“, ökologisch und ästhetisch aufzuwerten. Diese Windkraftanlage wird eine der höchstgelegenen Anlagen im Schwarzwald sein und wird dazu beitragen, unser Ziel einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieversorgung zu erreichen.
Die Ortsverwaltung ist überzeugt, dass die neue Windkraftanlage nicht nur das Ortsbild verschönern wird, sondern auch als attraktives Ziel für den Tourismus fungieren kann. Feriengäste haben dann die Möglichkeit, mit dem Räddle bis an die Begrenzung des geplanten Bauwerks zu gelangen. Eine Informationstafel wird am Zielort aufgestellt, um über die Vorteile der Windenergie zu informieren. Zudem werden die Schülerinnen und Schüler der Schauinslandschule ein neues Ausflugsziel entdecken, das ihnen die Bedeutung erneuerbarer Energien näherbringt.
Die photographische Aufnahme vermittelt einen ersten Eindruck und zeigt, wie ästhetisch sich der „Große Riese“ ins Landschaftsbild einfügt. Wir sind überzeugt, dass diese Windkraftanlage nicht nur funktional, sondern auch ein echter Blickfang sein wird.
Wir gehen davon aus, dass, sobald das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, die positive Resonanz der Windmessungen uns in unserem Vorhaben bestärken wird.
Wir laden Sie ein, Teil dieses zukunftsweisenden Projekts zu werden. Ab dem Peterhof wird es bald heißen: „Mit em Räddle zum Großen Riesen.“
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Interesse an der ökologischen Entwicklung unserer Gemeinde. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Technische Daten:
Höhe: 288 m
Leistung: 12,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr
Liefert Strom für bis zu 3.400 Haushalte.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel, als Teil der Stadt Freiburg, gibt bekannt, dass eine Beteiligung an der Restaurierung des Bismarckturms
auf dem Schlossberg in interner Planung ist.
Dieses bedeutendste historische Bauwerk unserer Heimatstadt Freiburg erinnert an die Gründung des bis heute bestehenden Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich, das laut Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bis heute fortbesteht, das durch Reichskanzler Otto von Bismarck im Jahr 1871 gegründet wurde und sich derzeit in einem restaurationsbedürftigen, vernachlässigten Zustand befindet.
Im Rahmen des Denkmalschutzes wird die Ortsverwaltung alle verfügbaren und erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das Denkmal umfassende zu sanieren und in seiner ursprünglichen Pracht wiederherzustellen.
Ziel ist es, den Bismarckturm als herausragendes Wahrzeichen unserer Stadt für zukünftige Generationen zu bewahren. Dazu wurde eine juristische Prüfung zur Bereitstellung der Mittel unter verschiedenen Gesichtspunkten in Auftrag gegeben.
Die Gemeinde kann sich auf das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg stützen, das den rechtlichen Rahmen für den Schutz und die Erhaltung von Kulturdenkmälern bietet.
Durch die Ausweisung von Denkmalschutzgebieten und die Eintragung von Einzeldenkmalen kann die Gemeinde aktiv werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, Fördermittel von Land, Bund oder EU zu beantragen, die speziell für die Restaurierung und Erhaltung von Denkmälern zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Programme zur Denkmalpflege, die finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen bieten.
Des Weiteren wird die Gemeinde nötigenfalls einen Denkmalausschuss einrichten, der sich mit Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege befasst.
Dieser Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen und die Stadtverwaltung Freiburg bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen.
Darüber hinaus wird angestrebt, das Denkmal jährlich am Geburtstag Otto von Bismarck, dem 1. April, wie ursprünglich vorgesehen zu befeuern. Dies dient der Ehrung Otto von Bismarcks sowie der Würdigung seines Erbes und der Gründung des ewigen Bundes. Dieses Ereignis stellt zugleich ein herausragendes kulturelles Ereignis in unserer Stadt Freiburg dar.
Auch die Kulturschaffenden der einzelnen Ortsteile sind bereits jetzt aufgerufen, ihre Mitwirkungen gezielt auf eine Neueröffnung nach der erfolgten Sanierung auszurichten. Die Ortsverwaltung geht bis jetzt von einer sechsmonatigen Sanierungszeit aus, sodass 2026 eine Neueröffnung angedacht sein könnte.
Im Rahmen der angedachten Eröffnungsfeierlichkeiten möchten wir alle Kulturschaffenden herzlich dazu einladen, sowohl schriftliche als auch mündliche Vorschläge an die Ortsverwaltungen zu unterbreiten. Denkbare Titel für musikalische Beiträge könnten beispielsweise die Nationalhymne „Heil dir im Siegerkranz“ oder „Die Wacht am Rhein“ sein.
Wir möchten betonen, dass alle Mitarbeiter der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel bereits jetzt ein offenes Ohr für Ihre Ideen haben und sich auf Ihre kreativen Beiträge freuen.
Die Ortsverwaltung lädt die Bürgerinnen und Bürger ein, sich an diesem wichtigen Vorhaben zu beteiligen und ihre Ideen sowie Anregungen einzubringen. Gemeinsam wollen wir den Geist und das Erbe Otto von Bismarcks sowie die Gründung des ewigen Bundes lebendig halten.
Video-Beiträge zum Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich:
Kuratorium Schlossberg: Der Bismarckturm auf dem Schlossberg
Academic, Deutsch Wikipedia: Bismarckturm (Freiburg im Breisgau)
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Bericht aus der Bürgerfrageviertelstunde in Freiburg-Kappel: Einführung umweltfreundlicher Maßnahmen in der Sanitärversorgung – Vorschlag
zur Wiederbelebung des Xylospongium in öffentlichen Toiletten, Gastronomiebetrieben, Kundentoiletten sowie in Schulen und Kitas.
Im Rahmen der letzten Bürgerfrageviertelstunde in der Gemeinde Freiburg-Kappel hat ein Mitglied der Partei der Grünen aus dem Publikum einen innovativen Vorschlag zur Reduzierung des Papierverbrauchs und zur Förderung umweltfreundlicher Praktiken im Bereich der Sanitärversorgung unterbreitet. Der Vorschlag sieht die Einführung von Wasserschälchen sowie die gemeinsame Nutzung von Xylospongien (Holzschwämmen) zur Reinigung nach der Benutzung von Toiletten vor.
Bereits im alten Rom wurde ein sogenanntes "Xylospongium" nach dem Toilettengang genutzt. Dabei handelt es sich um einen Stock, an dessen Ende ein Schwamm befestigt wurde. Nach der Benutzung wurde er in Salzwasser oder Essig getaucht und so gereinigt. Bei den Römern war es üblich, dass man zusammen auf dem stillen Örtchen saß, um sich dabei unterhalten zu können. Und genau wie die Toilette wurde auch der Stock gemeinschaftlich genutzt.
Das Parteimitglied der Grünen im Publikum wies darauf hin, dass der hohe Verbrauch von Toilettenpapier nicht nur negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, sondern auch erhebliche Kosten für die öffentliche Hand verursacht. Durch die Implementierung von Wasserschälchen, die als hygienische und umweltfreundliche Alternative gelten, könnte der Papierverbrauch signifikant gesenkt werden.
Diese Methode ist in zahlreichen Kulturen, insbesondere im türkischen und arabischen Raum, bereits seit Jahrhunderten etabliert und leistet einen signifikanten Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen Bewusstseins im Umgang mit Ressourcen. Zudem sei sie gendergerecht und somit geschlechtsneutral. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Einsatz von Toilettenpapier und herkömmlichen Hygieneartikeln in diesem Kontext nicht erforderlich ist.
Zusätzlich wurde die gemeinsame Nutzung von Xylospongien als praktikable Lösung vorgeschlagen. Diese Holzschwämme sind biologisch abbaubar und können bei richtiger Pflege über einen langem Zeitraum verwendet werden. Der Vorschlag zielt darauf ab, nicht nur ökologische Vorteile zu realisieren, sondern auch die finanziellen Belastungen der Gemeinde erheblich zu verringern, da der Bedarf an Einwegprodukten zugleich erheblich reduziert wird.
Das vortragende Parteimitglied verwies in diesem Zusammenhang auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung:
Schafft das Klopapier ab!
Wegwerfen: Toilettenpapier soll lieber nicht mehr genutzt werden
Die Ortsverwaltung nahm den Vorschlag auf und kündigte an, dass sie die Möglichkeit einer verbindlichen Einführung dieser Maßnahmen für alle Toiletten und Gastronomiebetriebe im Raum Freiburg prüfen werde. Die Verwaltung betonte, dass die Notwendigkeit, Ressourcen effizient zu nutzen und gleichzeitig den Umweltschutz zu fördern, angesichts der steigenden Kosten für die Landesverteidigung von großer Bedeutung sei. In dieser Sache soll ein Rechtsgutachten bei Herrn Dr. jur. Klaus Schüle unverzüglich in Auftrag gegeben werden.
Allerdings äußerten einige Mitglieder von CDU und SPD -Ortsrätin Sarah Sumser SPD- Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Der Ortsverwalter sicherte zu, dass diese Bedenken ernst genommen werden und dass bei der Umsetzung der neuen Maßnahmen die hygienischen Standards gewahrt bleiben müssen. Zudem wurde klargestellt, dass für Angestellte und Beamte die herkömmlichen Regelungen aufgrund der beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche weiterhin gelten sollen.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel plant, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die vorgeschlagenen Änderungen zu informieren und Informationsveranstaltungen anzubieten, um die Akzeptanz für die neuen Praktiken zu fördern.
Insgesamt zeigt dieser Vorschlag, dass es möglich ist, innovative Lösungen zu entwickeln, die sowohl den ökologischen als auch den ökonomischen Anforderungen gerecht werden. Die Ortsverwaltung hofft, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen einen ersten Schritt in eine nachhaltigere Zukunft darstellt und auch andere Gemeinden dazu anregt, ebenfalls umweltfreundliche Praktiken in Betracht zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
In der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel gibt es Grund zur Freude: Die Feuerwehr erhält ein neues Gerätehaus, das für die Sicherheit und
Effizienz der Einsatzkräfte von entscheidender Bedeutung sind. Diese positive Entwicklung ist maßgeblich Karl Schwarz von der AfD zu verdanken,
der sich unermüdlich für die Belange der Gemeinde eingesetzt hat obwohl er in Freiburg-Rieselfeld lebt.
Die Stimme der AfD war entscheidend dafür, dass das Feuerwehrgerätehaus nun endlich Wirklichkeit wird, wie aus zahlreichen Pressemitteilungen
hervorgeht.
Die Geschichte hinter dieser Errungenschaft ist jedoch von Frustration und langem Warten geprägt. Seit 34 Jahren hat Freiburg-Kappel die Zusage für einen Neubau auf einem seit 25 Jahren als bebauungsfähig geltenden Grundstück. Trotz dieser klaren Perspektive blieb der Fortschritt aus.
Mangelhaftes Engagement der Altparteien hat die Umsetzung des dringend benötigten Projekts immer wieder verzögert. Statt einer aktiven und zielgerichteten Unterstützung war das Engagement der etablierten Parteien oft von Ineffizienz geprägt, was die Situation für die Feuerwehr und die Gemeinde insgesamt erschwerte. Ein Wollen war sicher vorhanden, erreicht wurde jedoch nichts.
Besonders die Bedingungen in den Umkleidekabinen und dem Sanitärbereich waren weder ausreichend noch zeitgemäß. Eine Trennung der Umkleideräume für weibliche und männliche Feuerwehrangehörige war nicht möglich, was die Einsatzbereitschaft und das Wohlbefinden der Feuerwehrleute beeinträchtigte. Beim starten der Fahrzeuge waren die Feuerwehrleute gezwungen giftige Gase einzuatmen. Die CDU Ortsverwaltung bemängelte das zwar aber effektiv änderte sich nichts.
Erst mit der Zustimmung, dem Engagement und den Stimmen der AfD in der Stadt Freiburg konnte endlich Bewegung in die Sache kommen. Was seit über 34 Jahren verschleppt wurde, ist durch die Stimmen der AfD nun in kurzer Zeit Wirklichkeit geworden.
Karl Schwarz hat sich dafür eingesetzt, dass die notwendigen Schritte zum Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses verwirklicht werden können, um die Infrastruktur in Kappel zügig zu verbessern. Währenddessen wurden bisher sinnlose Lobbybauvorhaben wie Windräder auf dem Taubenkopf verfolgt und gefördert, anstatt sich um die dringenden Bedürfnisse der Gemeinde zu kümmern. Auch in der Ortsverwaltung galt der Unsinn von Windrädern aufgrund einer fiktiven, nicht vorhandenen Klimaerwärmung als vorrangig.
Der Klimawahn ging bisher vor die Sicherheit der Bewohner und Feuerwehrleute von Freiburg-Kappel. Warum muss erst ein bodenständiger AfD-Politiker die Zügel in die Hand nehmen?
„Heimatliebe ist kein Verbrechen“, betont Schwarz, und genau diese Liebe zur Heimat und das Engagement für die lokale Gemeinschaft haben dazu geführt, dass die Feuerwehr in Freiburg-Kappel nun bald besser ausgestattet ist. Das neue Gerätehaus wird nicht nur die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhen, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die Feuerwehr stärken.
Die Entwicklungen in Kappel sind ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass lokale Anliegen ernst genommen werden und dass es engagierte Politiker gibt, die sich für die Belange ihrer Gemeinden einsetzen. Es bleibt zu hoffen, dass diese positive Wendung auch andere Gemeinden inspiriert, sich für ihre eigenen Bedürfnisse stark zu machen und die Herausforderungen, die durch mangelndes Engagement entstehen, aktiv anzugehen.
Auch wenn Karl Schwarz von der AFD in Freiburg-Rieselfeld wohnt, zeigt dies den Weitblick der AfD für die Notwendigkeiten in deutschen Gemeinden, der über den engen Horizont vieler Politiker kaum der Altparteien hinausgeht. Das musste nun auch die Ortsverwaltung von Kappel anerkennen.
Die Ortsverwaltung von Kappel spricht von einem ihrer schönsten Tage, auch wenn sie selbst einen eher bescheidenen Beitrag dazu geleistet hat. Anträge zu stellen, reicht eben nicht aus, um effektive Ergebnisse zu erzielen.
Bleibt dennoch zu befürchten, dass Karl Schwarz von der AFD wegen der "Brandmauer" nicht zur Eröffnung des neuen Feuerwehrhauses geladen wird. Es wäre ihm zu wünschen.
Die Entwicklungen in Freiburg-Kappel sind ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass lokale Anliegen ernst genommen werden und dass es engagierte AFD Politiker gibt, die sich für wirkliche Belange der Gemeinden einsetzen.
Es bleibt zu hoffen, dass diese positive Wendung auch andere Gemeinden inspiriert, sich für ihre eigenen Bedürfnisse stark zu machen und die Herausforderungen, die durch halbherziges Engagement entstehen, aktiv anzugehen.
Einen ausführlichen Artikel finden Sie auch im Amtsblatt der Stadt Freiburg im Breisgau #885 vom 12. April 2025.
Hier ein älterer Beitrag vom 05.04.2023 von Baden TV Süd:
Kein neues Feuerwehrhaus? Unmut in Kappel
Feuerwehrleute sind es gewohnt, dass sie sich Rauch aussetzen müssen. Aber Auspuffgasen im eigenen Gerätehaus? In Freiburg-Kappel ist
das gerade der Standard. Denn die Feuerwehr-Zentrale ist in einer ehemaligen Tankstelle untergebracht und entspricht nicht den eigentlichen
Anforderungen. Doch auf das Geld für einen Neubau wartet man in Kappel schon lange vergeblich.
Einheitliche Verwendung der traditionellen deutschen Sprache in der Kommunikation der Ortsverwaltung sowie die Nichtbearbeitung von Anträgen,
die in Gendersprache oder unter Verwendung von Genderzeichen formuliert werden.
Liebe Bewohner,
in Anbetracht der anhaltenden Diskussionen über die Verwendung von feminismusaffinen Formulierungen in geschlechtergerechter Sprache,
entsprechend den Empfehlungen des Rates für Rechtschreibung, habe ich als Ortsverwalter in Freiburg-Kappel entschieden, dass ab sofort
auf die Verwendung von Genderzeichen in amtlichen Dokumenten sowie in der internen und externen Kommunikation konsequent verzichtet wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ortsverwaltung nicht als Plattform für die Ausübung feministischer politischer Grabenkämpfe dient.
Die Debatte um die von "geistiger Einfalt" zeugende geschlechtergerechte Sprache ist in Deutschland seit Jahren ein zentrales Thema.
Der Rat für Rechtschreibung hat in seiner letzten Sitzung im Sommer jedoch klargestellt, dass Genderzeichen nicht als Kernbestandteil der deutschen Rechtschreibung anerkannt sind.
Es ist somit klarzustellen, dass es sich beim Gendern eher um konstruierte dümmliche Unzulänglichkeiten handelt. Infolgedessen sind Genderzeichen und entsprechende Formulierungen obsolet.
Dies hat zu meiner Entscheidung geführt, dass die Verwendung solcher Zeichen oder Formulierungen in unserer Verwaltung, insbesondere bei Anträgen, zur Folge hat, dass diese nicht mehr bearbeitet werden.
Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit, sein Anliegen in der gewohnten deutschen Sprache zu formulieren und dabei unübliche gegenderte Formulierungen konsequent zu unterlassen, sofern er die Bearbeitung seines Anliegens wünscht.
Ich möchte betonen, dass die Ortsverwaltung ausnahmslos auf die traditionellen deutschen Formulierungen zurückgreifen wird. Wir werden in unseren Dokumenten und Mitteilungen die herkömmliche Sprache verwenden, um eine klare und verständliche Kommunikation zu gewährleisten.
Alle Mitarbeitenden und die Bürger werden darauf hingewiesen, dass Antragsstellungen in Gendersprache keiner Bearbeitung unterzogen werden. Dies gilt, um die Kommunikation in unserer Gemeinde weiterhin zu verbessern.
Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Regelung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
SWR: BW-Landesregierung einigt sich im Streit ums Genderverbot
In einer Zeit, in der die öffentlichen Kassen durch die Pandemie und andere wirtschaftliche Herausforderungen stark belastet sind, sorgt
ein aktuelles Projekt in Freiburg für Aufregung und Empörung: die Installation einer sogenannten LGBTQ-Rolltreppe. Diese Maßnahme, die
mit Steuergeldern finanziert wird, wirft nicht nur Fragen zur Sinnhaftigkeit auf, sondern auch zur politischen Haltung des Freiburger
Bürgermeisters Horn, der sich in der Vergangenheit immer wieder durch problematische Äußerungen zu LGBTQ-Themen und antideutschen Verhaltensweisen
hervorgetan hat.
Die Rolltreppe, die als Symbol für Vielfalt und Toleranz gedacht ist, wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als überflüssig und als Verschwendung von Steuergeldern angesehen. In einer Stadt, die mit drängenden sozialen und infrastrukturellen Problemen zu kämpfen hat, ist es unverständlich, warum die Stadtverwaltung Prioritäten setzt, die nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen. Statt in Bildung, Gesundheit oder soziale Projekte zu investieren, fließen Gelder in ein Projekt, das lediglich als politisches Statement dient.
Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass viele Deutsche unter Obdachlosigkeit und Wohnungsnot leiden, insbesondere deutsche Familien und Rentner. Diese Gruppen sind oft die ersten, die unter den Folgen einer verfehlten Wohnungspolitik und steigender Lebenshaltungskosten zu leiden haben. Während die Stadt Freiburg in symbolische Projekte investiert, bleibt die akute Notlage vieler Bürgerinnen und Bürger unberücksichtigt. Es ist unverständlich, dass in einer Zeit, in der so viele Menschen um ihre Existenz kämpfen, Steuergelder für eine Rolltreppe ausgegeben werden, die keinen praktischen Nutzen für die Gemeinschaft hat.
Die OV Freiburg-Kappel erhebt Protest gegen diese Entscheidung und fordert eine transparente Diskussion über die Verwendung von Steuermitteln. Es ist an der Zeit, dass die Stadtverwaltung sich von der problematischen Haltung des Bürgermeisters distanziert und sich auf die wirklichen Bedürfnisse der Bürger konzentriert. Die Förderung von Vielfalt und Toleranz ist wichtig, aber sie sollte nicht auf Kosten der finanziellen Stabilität und der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger geschehen.
Die Installation der LGBTQ-Rolltreppe ist nicht nur ein Zeichen für eine vermeintliche Weltoffenheit, sondern auch ein Beispiel für die Fehlleitung von Ressourcen. Es ist an der Zeit, dass die Stadt Freiburg ihre Prioritäten überdenkt und sich auf die Herausforderungen konzentriert, die für die Bürger wirklich von Bedeutung sind. Steuergelder sollten nicht für symbolische Projekte verschwendet werden, sondern für Maßnahmen, die das Leben der Menschen tatsächlich verbessern.
In diesem Sinne fordern wir eine Rückkehr zu einer sachlichen und bürgernahen Politik, die die Interessen aller Freiburgerinnen und Freiburger in den Mittelpunkt stellt. Es ist Zeit, dass die Stadtverwaltung Verantwortung übernimmt und sich von überflüssigen und kostspieligen Projekten distanziert.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel gibt rechtlich verbindliche Informationen darüber, welche Maßnahmen gegen die Anwendung von Nazigesetzen
ergriffen werden können.
Bitte zögern Sie nicht, uns im Ordnungswidrigkeitsverfahren zu kontaktieren.
Insbesondere muss die Anwendung von Gesetzen wie der Justizbeitreibungsordnung kritisch hinterfragt und gegebenenfalls angefochten werden, um sicherzustellen, dass solche diskriminierenden Regelungen nicht mehr zur Anwendung kommen. Es ist wichtig, dass die Bürger über ihre Rechte informiert sind und aktiv gegen solche Praktiken vorgehen.
Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
Nachdem Konrad Adenauer die Beamten Hitlers wie Kiesinger und hunderte andere wieder in der BRD installiert hatte, werden die Nazigesetze bis heute weitergeführt.
Ohne Rücksicht werden diese Gesetze deshalb bis heute gegen staatenlose Personalausweisinhaber angewandt.
Einer der verbrecherischsten ist die Justizbeitreibungsordnung, die bis heute insbesondere gegen Personalausweisinhaber angewandt wird, da diese den Personalausweis selber beantragt haben.
Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel informiert juristisch verbindlich, was gegen die Anwendung von Nazigesetzen unternommen werden kann. Auch die von Nationalsozialisten gegründete Partei, die Grünen, - Baldur Springmann (SS) oder die FDP unter H.D. Genscher NSDAP, bestanden und bestehen auf die Einhaltung dieser Nazigesetze bis heute. Die Ortsverwaltung Freiburg-Kappel informiert nun über effektive Gegenmaßnahmen. Nationalsozialistisches Recht wird ab sofort in Freiburg-Kappel nach Abgabe des Personalausweises nicht mehr angewandt.
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,
die Ortsverwaltung Kappel bittet um Ihre Mithilfe, um unsere Gemeinde sicher und lebenswert zu gestalten. Wir möchten Sie darauf aufmerksam
machen, dass es in Freiburg-Kappel vermehrt zu Rechtsverstößen durch die falsche Nutzung von Garagen kommt. Für weitere Informationen
und tiefere Einblicke zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, meinen Podcast der Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel zu hören.
In unserer Gemeinde gibt es gravierende Rechtsverstöße, die nicht nur gegen die geltenden Bestimmungen der Landesbauordnung verstoßen, sondern auch die Sicherheit und das Wohlbefinden der Anwohner gefährden. In Freiburg-Kappel werden Garagen, die ursprünglich als Abstellplatz für Fahrzeuge genehmigt wurden, unzulässigerweise als Hobbyräume genutzt. Es finden dort sogar Partys statt, und es werden Rasenmäher sowie Gartengeräte gelagert, was nicht nur die genehmigte Nutzung der Garage missachtet, sondern auch gegen die Brandschutzvorschriften verstößt. Diese Nutzung ist für solche Versammlungen nicht ausgelegt und stellt somit ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der anwesenden Personen dar.
Darüber hinaus kommt es durch die Partys zu Lärmbelästigungen, die die Nachbarschaft erheblich stören und somit nachbarrechtliche Ansprüche verletzen. Diese Verstöße sind nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch eine Belastung für die Gemeinschaft. Ich fordere daher alle Bewohner auf, die zuständigen Behörden, insbesondere das Bauamt und das Ordnungsamt der Stadt Freiburg oder die Besatzungsverwaltung Kappel, zu informieren, damit diese Verstöße umgehend überprüft und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Es wird ab sofort scharf kontrolliert, um sicherzustellen, dass solche Missstände nicht toleriert werden und die Sicherheit sowie Lebensqualität in unserem Ort gewährleistet bleibt.
Die eingetriebenen Bußgelder aus diesen Kontrollen werden dringend benötigt, um die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen, die Beamtenversorgung sowie zur Tragung der Besatzungskosten nach Artikel 120 des Grundgesetzes zu unterstützen.
Es ist von großer Bedeutung, dass die finanziellen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung dieser Verstöße in der Landesbauordnung (LBO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt sind.
Ich appelliere an alle Bürger, solche Verstöße zu melden, um gemeinsam für ein sicheres und respektvolles Miteinander in Freiburg zu sorgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement.
In eigener Sache: Angesichts der bevorstehenden kriegerischen Auseinandersetzungen ist es von größter Wichtigkeit, dass jeder Bewohner aktiv an Mitwirkungshandlungen teilnimmt. Dies umfasst sowohl die finanzielle Unterstützung der erforderlichen Verteidigungsmaßnahmen als auch die Sicherstellung der notwendigen sicherheitstechnischen Vorkehrungen. Darüber hinaus kann jedes Bußgeld, das gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz verhängt wird, als wertvoller Beitrag zur Landesverteidigung betrachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Weitere Informationen: Garagennutzung: Was ist erlaubt und was nicht?
Hiermit werden Sie freundlich gebeten, Ihren Personalausweis in unserer Besatzungsverwaltung abzugeben, da mit dieser Abgabe Ihre Meldepflicht erlischt. Gleichzeitig enden auch alle damit verbundenen Verpflichtungen. Infolgedessen enden auch Ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern sowie zur Erfüllung der Wehrpflicht, da diese Verpflichtungen unmittelbar an die Erfüllung der Meldepflicht gebunden sind. Deshalb habe ich in Bezug auf diese Thematik einen Podcast erstellt, der Sie über grundlegende Rechte informiert. Mit der Erlangung des Staatsangehörigenausweises und der gleichzeitigen Abgabe Ihres Personalausweises erlangen Sie die Befreiung von der Meldepflicht sowie von allen daran geknüpften Verpflichtungen. Ich wünsche Ihnen einen guten Jahresbeginn. Gemäß den § 1 und § 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Meldepflicht ausschließlich für Ausländer und Staatenlose.
Dies betrifft Personen, die gemäß Artikel 5, Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) nicht in der Lage sind, ihre Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises nachzuweisen.
Es ist zu beachten, dass ein Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland keine Staatsangehörigkeit ausweist.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brender
Leiter der CDU Besatzungsverwaltung in Freiburg-Kappel.
Podcast: Rechtsverbindliche Hinweise der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Anliegen zu kontaktieren !
Alle Bürger sind angehalten, sich über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies umfasst die Sicherstellung von Notvorräten, medizinischer Versorgung sowie Kommunikationsmitteln. Darüber hinaus wird die Bevölkerung aufgefordert, sich mit den bestehenden Zivilschutzmaßnahmen vertraut zu machen. Hierzu zählt die Identifikation von Schutzräumen sowie die Teilnahme an entsprechenden Schulungen und Übungen. Im Falle eines militärischen Konflikts ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten. Es wird empfohlen, sich in Gruppen zusammenzuschließen und gegenseitig Unterstützung zu leisten.
Die Bürger werden zudem gebeten, relevante Informationen über mögliche Gefahrenquellen oder sicherheitsrelevante Beobachtungen umgehend an die zuständigen Behörden zu melden. Die Orts- und Besatzungsverwaltung appelliert an die Bevölkerung, eng mit den Sicherheitskräften zusammenzuarbeiten und deren Anweisungen zu befolgen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Diese Hinweise dienen dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung in der Gemeinde Freiburg-Kappel. Die Verwaltung behält sich vor, weitere Informationen und Anweisungen je nach Entwicklung der Lage zu kommunizieren. Trotz der drohenden Kriegsgefahr wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bestehenden Umweltschutzauflagen zwingend zu beachten sind. Insbesondere ist es untersagt, Kriegsvorräte in Garagen oder anderen nicht genehmigten Räumlichkeiten zu lagern.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden für Inhaber eines Personalausweises mit einem Bußgeld belegt. Die erhobenen Gelder dienen der Deckung der notwendigen Besatzungskosten gemäß Art. 120, Abs. 1 GG sowie der Beschaffung kriegsnotwendiger Güter, der Finanzierung von Parteien und Kirchen, dem Schutz und Unterhalt von Geflüchteten sowie der Unterstützung von Gender-NGOs. Darüber hinaus sind diese Mittel unerlässlich für die Aufrechterhaltung der Verwaltung und die damit verbundene Versorgung der Beamten. Die Sicherstellung der Versorgung der Beamten und deren Pensionsansprüche zählt zu den obersten Prioritäten, um die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung dieser Regelungen hat höchste Priorität, um sowohl die öffentliche Sicherheit als auch den Umweltschutz in kritischen Zeit zu gewährleisten.
Aus diesem Grund stellt die Verwaltung der Stadt in unserem Kappel einen Betrag von 300 Euro bereit, um an Standorten wie Friseursalons
und im Ortszentrum diese Schwätzbänkle bereitzustellen. Ziel ist es, mehr über die richtigen und falschen Ansichten der Bewohner in Kappel
zu erfahren. Diese bewährte Methode hat sich bereits in Zeiten der Inquisition als effektiv erwiesen.
Der Ortsrat erwägt, die Standorte Reichenbachstraße vor dem Friseur sowie die Nutzung der Vier-Seiten-Sitzbank vor dem Rathaus Kappel als geeignete Standorte festzulegen, idealerweise mit Videoüberwachung. Die Aktion richtet sich vor allem an Senioren, die gerne schwatzen und ihre Meinungen sowie Erfahrungen teilen. Senioren kennen oft ihre Familien gut und plaudern gerne über deren politische Ansichten, auch wenn diese falsch oder einseitig sind oder sogar die AfD gewählt und unterstützt wurde.
Um diese falschen Ansichten zu ermitteln und zu hinterfragen, dienen die Gespräche mit völlig Unbekannten auf dem Schwätzbänkle als wertvolles Instrument. Man setzt sich einfach hin und erzählt alles völlig Unbekannten. Hier können Senioren ihre Erfahrungen und Meinungen teilen und gleichzeitig neue Perspektiven kennenlernen.
So kann der Staat wichtige Informationen, beispielsweise über AfD-Wähler, gewinnen, um durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung von Fehlhaltungen und zur Förderung des gesellschaftlichen Dialogs beizutragen. Im Falle einer Videoüberwachung werden zudem die Gesprächsteilnehmer visuell erfasst.
Falsche politische Ansichten sind oft das Ergebnis von unbegründeten persönlichen Erfahrungen, Ängsten und Hoffnungen. Indem wir uns die Zeit nehmen, hat der Staat die Aufgabe, zuzuhören und zu verstehen, und kann besser Gutes vom Schlechten unterscheiden, um ein harmonischeres Zusammenleben zu fördern.
Die Aktion Schwätzbänkle möchte dazu beitragen, dass Menschen über ihre politischen Ansichten hinaus miteinander in Kontakt treten und gemeinsame Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen finden. Dazu dient ein völlig unverfängliches Gespräch mit Unbekannten, das zugleich staatsfeindliche familiäre Strukturen aufdeckt. Wir laden alle, aber insbesondere Senioren, ein, Platz zu nehmen auf unserem Schwätzbänkle und völlig frei zu berichten.
Egal, ob du eine klare Meinung hast, unsicher bist oder noch AfD-Wähler bist – dein Beitrag ist wertvoll. Lass uns gemeinsam an einem respektvollen und offenen Dialog arbeiten, um ein besseres Verständnis füreinander zu entwickeln, falsche Ansichten zu bereinigen und die Hintergründe von politischen Überzeugungen zu entlarven. Gemeinsam können wir einen Unterschied machen und dafür sorgen, dass auch völlig Unbekannte erkennen, wer falsche Denkweisen vertritt!